Angeklagter Spion Alger Hiss wegen Meineids verurteilt

Am Ende eines der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte der USA wird der ehemalige Beamte des Außenministeriums Alger Hiss wegen Meineids verurteilt. Er wurde für schuldig befunden, einen Meineid in Bezug auf seine angebliche Beteiligung an einem sowjetischen Spionagering vor und während des Zweiten Weltkriegs geleistet zu haben. Hiss saß fast vier Jahre im Gefängnis, beteuerte aber während und nach seiner Inhaftierung standhaft seine Unschuld.

Der Fall gegen Hiss begann 1948, als Whittaker Chambers, ein bekennender Ex-Kommunist und Redakteur beim Time Magazine, vor dem House Un-American Activities Committee aussagte und Hiss beschuldigte, in den 1930er und 1940er Jahren ein Kommunist gewesen zu sein. Chambers erklärte auch, dass Hiss ihm während seiner Arbeit im Außenministerium in den 1930er Jahren streng geheime Berichte zugespielt habe.

Hiss erschien vor dem HUAC und bestritt die Vorwürfe vehement und erklärte, dass er Chambers gar nicht kenne. Später, nachdem er Chambers von Angesicht zu Angesicht konfrontiert hatte, gab Hiss zu, dass er ihn kannte, aber dass Chambers zu der Zeit einen anderen Namen benutzt hatte. In kurzer Zeit produzierte Chambers die berühmten „Pumpkin Papers“ – Kopien der Dokumente, von denen er sagte, dass Hiss sie ihm in den 1930er Jahren übergeben hatte. Sie wurden „Pumpkin Papers“ genannt, weil Chambers sie in einem Kürbis in seinem Kürbisfeld versteckt hielt.

Anschuldigungen und Gegenanschuldigungen zu den Spionagevorwürfen erfüllten bald die Luft. Verteidiger von Hiss, wie Außenminister Dean Acheson, erklärten, dass die Gegner von Präsident Truman aus Hiss ein Opferlamm machen würden. Truman selbst erklärte, das HUAC benutze „rote Heringe“, um Hiss zu diffamieren. Kritiker erwiderten, Truman und Acheson würden Kommunisten „verhätscheln“ und Hiss sei nur die Spitze des Eisbergs – sie behaupteten, Kommunisten seien in die höchsten Ebenen der amerikanischen Regierung eingedrungen.

Schließlich wurde Hiss vor Gericht gestellt. Da die Verjährungsfrist abgelaufen war, wurde er nicht wegen Hochverrats angeklagt. Stattdessen wurde er wegen zweifachen Meineids angeklagt – weil er über die Weitergabe von Regierungsdokumenten an Chambers gelogen hatte und weil er leugnete, Chambers seit 1937 gesehen zu haben. Im Jahr 1949 endete der erste Prozess wegen Meineids mit einer festgefahrenen Jury. Der zweite Prozess endete im Januar 1950 mit einem Schuldspruch in beiden Punkten.

Der Streit um den Fall Hiss ging noch lange nach dem Schuldspruch weiter. Obwohl viele glaubten, dass Hiss ein vielgeschmähter Beamter war, der ein Opfer der antikommunistischen Hysterie der späten 1940er Jahre wurde, waren andere fest davon überzeugt, dass er ein lügender kommunistischer Agent war. Bis zu seinem Tod im Alter von 92 Jahren am 15. November 1996 wich Hiss nie von seiner Unschuldsbehauptung ab.

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