Ausgaben des Staates für wirtschaftliche Angelegenheiten

Datenquellen und Verfügbarkeit

Datenübermittlung an Eurostat

Jährliche Daten der staatlichen Finanzstatistik (GFS) werden von Eurostat auf der Grundlage des Übermittlungsprogramms des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) erhoben. Die Mitgliedstaaten werden gebeten, zwölf Monate nach Ende des Berichtszeitraums unter anderem die Tabelle 1100 „Ausgaben des Staates nach Aufgabenbereichen“ zu übermitteln. Tabelle 1100 enthält Informationen über die Ausgaben des Sektors Staat, aufgeteilt in die wichtigsten COFOG-Funktionen und die Kategorien des ESVG 2010. Die Übermittlung der Untergliederung der COFOG-I-Ebene (Abteilungen) ist für die Jahre ab 1995 obligatorisch, während die Angaben zur COFOG-II-Ebene (COFOG-Gruppen) für die Berichtsjahre ab 2001 obligatorisch sind. Das Hauptbezugsjahr, das in dieser Veröffentlichung verwendet wird, ist 2019 als das letzte auf EU-27-Ebene verfügbare Jahr.

Die Daten wurden am 23. Februar 2021 extrahiert.

Vorläufige Daten

Die Daten für Spanien (nur 2019), Frankreich (2018-2019), Portugal (nur 2019) und die Slowakei (nur COFOG-Ebene II) sind als vorläufig gekennzeichnet.

Definition des Staates und seiner Teilsektoren

Die Daten beziehen sich auf den Sektor Staat der Volkswirtschaft, wie er im ESVG 2010, Ziffer 2.111, definiert ist: „Der Sektor Staat (S.13) besteht aus institutionellen Einheiten, die Nichtmarktproduzenten sind, deren Produktion für den Individual- und Kollektivkonsum bestimmt ist und die durch Zwangsabgaben von Einheiten anderer Sektoren finanziert werden, sowie aus institutionellen Einheiten, die hauptsächlich mit der Umverteilung des Volkseinkommens und des Volksvermögens befasst sind.

Klassifikation der funktionalen Ausgaben des Staates

Die Klassifikation der Funktionen des Staates (COFOG) gliedert die Staatsausgaben in zehn Hauptkategorien (Unterteilungen, die als „COFOG I-Ebene“ bezeichnet werden): allgemeine öffentliche Dienste; Verteidigung; öffentliche Ordnung und Sicherheit; wirtschaftliche Angelegenheiten; Umweltschutz; Wohnungswesen und kommunale Angelegenheiten; Gesundheit; Erholung, Kultur und Religion; Bildung; Sozialschutz. Diese Bereiche werden weiter in ‚Gruppen‘ (COFOG II-Ebene) untergliedert.

Für ‚Wirtschaftliche Angelegenheiten‘ sind die Gruppen

  • ‚Allgemeine Wirtschafts-, Handels- und Arbeitsangelegenheiten‘,
  • ‚Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Jagd‘,
  • ‚Brennstoff und Energie‘,
  • ‚Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe‘,
  • ‚Verkehr‘,
  • ‚Kommunikation‘,
  • ‚Sonstige Industrie‘,
  • ‚R&D Wirtschaft‘,
  • ‚Wirtschaft n.e.c.‘

Weitere Informationen finden Sie im Eurostat-Handbuch zu Quellen und Methoden für die Erstellung der COFOG-Statistik.

COFOG-Ebene-II-Daten

Die Bereitstellung von COFOG-Ebene-II-Daten ist mit der Einführung des ESVG 2010 verpflichtend geworden. Die Entwicklung der COFOG-Level-II-Daten ist in vielen Mitgliedstaaten noch nicht abgeschlossen und die Daten müssen unter diesem Aspekt betrachtet werden.

Satellitenkonten

Daten zu Verwaltungsausgaben werden zusätzlich in sogenannten Satellitenkonten erhoben. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass die Höhe der in Satellitenkonten erfassten Ausgaben die in der jeweiligen COFOG-Abteilung erfassten Ausgaben übersteigt. Weitere Details zur Vergleichbarkeit der COFOG-Daten mit den Daten der Satellitenkonten können dem COFOG-Handbuch entnommen werden.

Definition der Gesamtausgaben des Staates

Die Gesamtausgaben des Staates werden im ESVG 2010, Abschnitt 8.100 definiert, wobei als Referenz eine Liste der Kategorien des ESVG 2010 verwendet wird.

Die Gesamtausgaben des Staates umfassen die folgenden Kategorien:

  • P.2, „Vorleistungen“: der Kauf von Waren und Dienstleistungen durch den Staat;
  • P.5, „Bruttoinvestitionen“ besteht aus: (a) Bruttoanlageinvestitionen (P.51g); (b) Vorratsveränderungen (P.52); (c) Erwerb abzüglich Veräußerungen von Wertsachen (P.53); wobei
  • P.51g, „Bruttoanlageinvestitionen“: besteht aus dem Erwerb abzüglich Veräußerungen von Anlagegütern während eines bestimmten Zeitraums zuzüglich bestimmter Wertzuwächse bei nichtproduzierten Vermögensgütern, die durch die Produktionstätigkeit von produzierenden oder institutionellen Einheiten realisiert werden. Anlagegüter sind materielle oder immaterielle Güter, die als Output von Produktionsprozessen produziert werden und selbst wiederholt oder kontinuierlich länger als ein Jahr in Produktionsprozessen verwendet werden;
  • D.1, ‚Arbeitnehmerentgelt‘: die Löhne und Gehälter der Staatsbediensteten zuzüglich Lohnnebenkosten wie Sozialbeiträge;
  • D.29, ‚Sonstige Produktionsabgaben, zu leisten‘,
  • D.3, ‚Subventionen, zu leisten‘,
  • D.4, ‚Vermögenseinkommen, zu leisten‘, besteht aus: a) „Zinsen, zahlbar“ (D.41) und b) „Sonstige Vermögenseinkommen, zahlbar“ (D.42+D.43+D.44+D.45), wobei
  • D.41, „Zinsen“: schließt Abrechnungen im Rahmen von Swaps und Forward Rate Arrangements aus, da diese im ESVG 2010 als Finanztransaktionen behandelt werden;
  • D.5, „Laufende Einkommen- und Vermögensteuern, zahlbar“;
  • D.62, Sozialleistungen: umfassen bar ausgezahlte Sozialleistungen und Renten;
  • D.632, „Soziale Sachtransfers – gekaufte Marktproduktion“;
  • D.7, „Sonstige laufende Transfers, zahlbar“;
  • D.8, „Anpassungen für die Veränderung von Rentenansprüchen“
  • D.9, „Vermögenstransfers, zahlbar“
  • NP, „Nettozugang an nichtfinanziellen nichtproduzierten Vermögensgütern“: öffentliche Investitionsausgaben. Zu den nichtfinanziellen nichtproduzierten Vermögensgütern gehören Grundstücke und andere materielle nichtproduzierte Vermögensgüter, die für die Produktion von Waren und Dienstleistungen verwendet werden können, sowie immaterielle nichtproduzierte Vermögensgüter.
  • Kapitalinvestitionen umfassen P.5 und NP.
  • Sonstige laufende Ausgaben umfassen D.29, D.5 und D.8

Bruttoinlandsprodukt

In der gesamten Veröffentlichung wird das nominale BIP, d.h. das BIP zu laufenden Preisen, verwendet.

Erfassungszeitpunkt & Symbol

Im System des ESVG 2010 erfolgt die Erfassung grundsätzlich periodengerecht, d. h. wenn „wirtschaftlicher Wert geschaffen, umgewandelt oder erloschen ist oder wenn Ansprüche und Verpflichtungen entstehen, umgewandelt oder aufgehoben werden.

„:“ nicht verfügbar

„pp“ Prozentpunkte

Weitere Daten und Informationen

Für weitere länderspezifische Hinweise, z.B. zu fehlenden Daten, sei auf die auf Eurobase veröffentlichten Metadaten verwiesen. Die Autoren können unter [email protected]

kontaktiert werden.

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