COVID-19 löst Georgia’s Mass Separation Notice Requirements und Änderungen an Partial Claims Process aus

Während Unternehmen weiterhin mit anhaltenden Schließungen und den Auswirkungen der weitreichenden sozialen Distanzierung, die durch die COVID-19-Pandemie ausgelöst wurde, zu kämpfen haben, wurde ein Schlaglicht auf einige weniger bekannte staatliche Anforderungen im Zusammenhang mit Massenentlassungen geworfen. Zusätzlich und als Reaktion auf die auf bundesstaatlicher und nationaler Ebene ausgerufenen Notfälle hat das Arbeitsministerium von Georgia („DOL“) am 16. März 2020 eine Notstandsregelung erlassen, die die Anforderungen an Arbeitgeber in Bezug auf Ansprüche auf Teilarbeitslosigkeit vorübergehend ändert.

Bezüglich Massentrennungen: Wenn ein Arbeitgeber in Georgia 25 oder mehr Arbeitnehmer am selben Tag aus demselben Grund von der Beschäftigung trennt, muss er eine Mass Separation Notice beim Georgia DOL einreichen. Dieses Formular ist erforderlich, wenn die Trennung entweder dauerhaft ist, auf unbestimmte Zeit erfolgt oder voraussichtlich länger als sieben Tage dauern wird. Um den Schwellenwert von 25 Arbeitnehmern zu erreichen, schließt die Massentrennung auch diejenigen Arbeitnehmer ein, die von der Arbeit freigestellt sind. Diese Anforderungen gelten unabhängig von dem andauernden COVID-19-Notfall.

Die für die Massentrennungsmitteilung erforderlichen Formulare sind auf der Website des Georgia DOL zu finden.

Die vom Georgia DOL am 16. März 2020 verabschiedete Notstandsregelung verlangt von allen Arbeitgebern in Georgia, dass sie im Namen ihrer Arbeitnehmer für jede Woche, in der ein Arbeitnehmer (in Voll- oder Teilzeit) aufgrund eines teilweisen oder vollständigen Betriebsstillstands, der durch den COVID-19-Notfall im Bereich der öffentlichen Gesundheit verursacht wurde, weniger als seinen regulären Vollzeit- oder Teilzeitplan arbeitet, Teilansprüche online einreichen. Die Nichteinhaltung dieser Anforderung kann dazu führen, dass der Arbeitgeber dem Georgia DOL den vollen Betrag der an den betroffenen Arbeitnehmer gezahlten Arbeitslosenversicherungsleistungen erstatten muss.

Die Formulare für die Einreichung eines Teilanspruchs sind auf der Website des Georgia DOL verfügbar. Das Georgia DOL hat auch die folgenden Informationen darüber bereitgestellt, wann Teilansprüche eingereicht werden müssen:

  • Sie müssen für jede Lohnperiode einen Teilanspruch einreichen. Eine Woche der teilweisen Arbeitslosigkeit besteht aus der vom Arbeitgeber festgelegten Woche der Lohnperiode. Sobald eine Lohnperiode festgelegt ist, sollte sie gleich bleiben.
  • Der Name des Arbeitnehmers, die Sozialversicherungsnummer (SSN) und das Geburtsdatum müssen korrekt angegeben werden. Sie müssen mit den Aufzeichnungen der Social Security Administration übereinstimmen.
  • Zwischen den Enddaten der Zahlungswochen müssen sieben (7) Tage liegen.
  • Reichen Sie Anträge NICHT vor dem Enddatum der Woche ein, die auf dem Antrag angegeben ist. Das Georgia DOL kann keine Ansprüche akzeptieren, die vor dem Wochenenddatum auf dem Anspruch eingereicht wurden.
  • Reportieren Sie jegliches Urlaubsgeld, Feiertagsgeld und/oder Verdienst in der Woche, in der es verdient wurde, NICHT in der Woche, in der es an den Arbeitnehmer ausgezahlt wurde.
  • Melden Sie jegliches zusätzliche Einkommen, das Mitarbeiter erhalten, an das Georgia DOL, mit Ausnahme von Sozialversicherungsleistungen, Einkommen aus Geschworenentätigkeit und Entgelt für Wochenend-Reservistendienste.

Die Notfallregel für Teilansprüche gilt für 120 Tage oder bis das Georgia DOL eine nachfolgende Regel verabschiedet, je nachdem, was früher eintritt.

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