Eheschließungen und häusliche Partnerschaften von Insassen

Die Abteilung bietet Insassen die Möglichkeit, während ihrer Inhaftierung zu heiraten oder eine staatlich eingetragene häusliche Partnerschaft einzugehen. Eheschließungen von Insassen müssen dem RCW 26.04 entsprechen, und staatlich eingetragene Lebenspartnerschaften müssen dem RCW 26.60 entsprechen.

Antragsteller müssen die Anforderungen der DOC Policy 590 erfüllen.200 erfüllen, um für Programme und Privilegien in Betracht gezogen zu werden, die für verheiratete Personen/staatlich eingetragene Lebenspartner angeboten werden.

  • Anforderungen an die Eignung
  • Antrag auf Eheschließung/Hauspartnerschaft

Anforderungen an die Eignung

Nach DOC Policy 590.200 Offender Marriages & State Registered Domestic Partnerships müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Insasse berechtigt ist.

  • Insassen müssen seit einem Jahr unter der Gerichtsbarkeit der Abteilung stehen, bevor sie den Antrag auf Eheschließung/staatlich eingetragene Lebenspartnerschaft stellen können.
  • Insassen in Segregation oder in einer Intensiv-Management-Einheit (IMU) oder in einem geschlossenen Beobachtungsbereich können keinen Antrag auf Eheschließung/staatlich eingetragene Lebenspartnerschaft stellen.
  • Die Antragsbearbeitung kann unterbrochen werden, während sich ein Insasse in der IMU oder einem geschlossenen Beobachtungsbereich befindet.
  • Insassen, die Internatsschüler sind, müssen eine Genehmigung von der Abteilung außerhalb des Bundesstaates oder dem Regionaldirektor des Federal Bureau of Prisons haben.
  • Beide, der Insasse und der vorgesehene Ehepartner/staatlich eingetragene Lebenspartner, müssen berechtigt sein, legal zu heiraten oder eine staatlich eingetragene Lebenspartnerschaft im Bundesstaat Washington einzugehen.

Siehe DOC Policy 590.200 für weitere Details und Klarstellungen.

Antrag auf Eheschließung/Heimpartnerschaft

Beide, der Insasse und der beabsichtigte Ehepartner/Heimpartner, müssen eine schriftliche Absicht einreichen, zu heiraten oder eine staatlich eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen.

  1. Der beabsichtigte Ehegatte/Haushaltspartner füllt DOC 20-213 Antrag auf Eheschließung/Staatlich eingetragene Lebenspartnerschaft zur Verwendung durch den beabsichtigten Ehegatten/Staatlich eingetragenen Lebenspartner (auch in Español verfügbar) aus und reicht ihn zusammen mit den folgenden Dokumenten beim Counselor des Insassen ein:
    • Kopie seines/ihres Lichtbildausweises
    • Beglaubigte Kopie seiner/ihrer Geburtsurkunde und
    • Beglaubigte Kopien von Scheidungs-/Auflösungsurteilen für alle früheren Ehen/staatlich eingetragenen Lebenspartnerschaften, soweit zutreffend.
  2. Der Insasse muss das Formular DOC 20-214* und die angegebenen Anhänge bei seinem Counselor einreichen. Siehe DOC Policy 590.200 für detailliertere Anforderungen.
    *Das DOC 20-214 Formular ist für inhaftierte Personen bestimmt. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie ein Exemplar wünschen.

Der Counselor bearbeitet die Anträge und prüft die eingereichten Dokumente, um die Berechtigung festzustellen, und das Facility Risk Management Team entscheidet, ob der Antragsprozess fortgesetzt werden soll.

Wenn der Antrag abgelehnt wird, benachrichtigt der Correctional Unit Supervisor den Insassen und den beabsichtigten Ehe-/Heimatpartner schriftlich über den Grund der Ablehnung. In der DOC Policy 590.200 finden Sie weitere Informationen darüber, was zu erwarten ist, wenn der Antrag zur Fortsetzung genehmigt wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.