Um die norwegische Staatsbürgerschaft zu beantragen, müssen Sie eine Reihe von Anforderungen erfüllen, die größtenteils von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Einwanderungsstatus abhängen (d.h. unter welchen Umständen Sie ursprünglich nach Norwegen eingereist sind).
Ab Januar 2020 ist es möglich, die norwegische Staatsbürgerschaft zu erhalten, ohne dass Sie Ihre derzeitige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen.
Wer kann die norwegische Staatsbürgerschaft beantragen?
Sie können die norwegische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn Sie seit mindestens sieben Jahren ununterbrochen in Norwegen gelebt haben. Wenn Sie mit einem norwegischen Staatsbürger verheiratet sind, können Sie die norwegische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn Sie in den letzten drei Jahren gemeinsam in Norwegen gelebt haben.
Zudem müssen Sie ausreichend Norwegisch sprechen und eine gültige Daueraufenthaltsgenehmigung haben.
Im Folgenden finden Sie die Voraussetzungen für die Erlangung der norwegischen Staatsbürgerschaft, abhängig von Ihrem Einwanderungsstatus, im Detail.
Anforderungen an die norwegische Staatsbürgerschaft (Erwachsene mit dauerhaftem Aufenthalt)
Wenn Sie ein Erwachsener sind, der dauerhaft in Norwegen gelebt hat (z.B. als Facharbeiter), müssen Sie die folgenden Anforderungen erfüllen, um die norwegische Staatsbürgerschaft zu beantragen:
- Sie müssen mindestens sieben Jahre der letzten zehn Jahre in Norwegen gelebt haben. Siehe unten, wie Sie Ihren Wohnsitz berechnen können.
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Daueraufenthaltsgenehmigung haben. Sie muss auch für die Dauer des Antragsverfahrens gültig sein, bis eine Entscheidung getroffen wird.
- Sie müssen über ausreichende Kenntnisse der norwegischen Sprache und Gesellschaft, Sitten und Geschichte verfügen.
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung in Norwegen leben und beabsichtigen, während der Bearbeitung des Antrags und danach weiterhin dort zu leben.
- Sie müssen Ihr Strafregister einreichen. Wenn Sie eine kriminelle Vergangenheit haben, kann dies die Wartezeit bis zur Einbürgerung oder das Gesamtergebnis Ihres Antrags beeinflussen.
Norwegische Staatsbürgerschaft für Ehepartner oder Partner von Norwegern
Um die norwegische Staatsbürgerschaft zu beantragen, müssen Sie mit Ihrem Ehepartner/Partner in den letzten drei Jahren in Norwegen gelebt haben. Außerdem müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Dauer Ihrer Ehe und die Dauer Ihrer Zeit in Norwegen müssen mindestens sieben Jahre betragen.
- Sind Sie beispielsweise seit vier Jahren mit Ihrem Partner verheiratet und haben die letzten drei Jahre gemeinsam in Norwegen gelebt, können Sie die norwegische Staatsbürgerschaft beantragen.
- Die Aufenthaltsgenehmigungen, die Sie in den letzten drei Jahren hatten, müssen jeweils mindestens ein Jahr lang gültig gewesen sein.
- Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Aufenthaltsgenehmigung haben. Sie brauchen eine gültige Aufenthaltsgenehmigung während der gesamten Bearbeitungszeit.
- Sie müssen den norwegischen Sprach- und Sozialkundeunterricht absolvieren und die Tests bestehen.
- Sie müssen Ihr Strafregister einreichen.
- Sie müssen derzeit in Norwaty leben und beabsichtigen, auch in Zukunft dort zu leben.
Norwegische Staatsbürgerschaftsvoraussetzungen für Kinder
Für Kinder unter 18 Jahren sind die Eltern oder der Erziehungsberechtigte für die Beantragung der norwegischen Staatsbürgerschaft zuständig, unabhängig davon, ob sie den Antrag zusammen mit dem Kind stellen oder nicht. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Alter des Kindes:
- Kinder zwischen 2 und 18 Jahren:
- Müssen in den letzten zwei Jahren in Norwegen wohnhaft gewesen sein.
- Jede der vorherigen Aufenthaltsgenehmigungen muss mindestens ein Jahr lang gültig gewesen sein.
- Wenn das Kind über 15 Jahre alt ist, muss es auch ein Strafregister vorlegen.
- Wenn das Kind über 12 Jahre alt ist, muss es sein Einverständnis geben, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten den Antrag in seinem Namen stellen.
- Kinder unter 2 Jahren:
- Müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Aufenthaltsgenehmigung haben oder eine solche beantragt haben.
- Das Kind muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in Norwegen leben und muss auch in Zukunft dort leben.
- Kinder ab 12 Jahren, die alleine einen Antrag stellen:
- Das Kind muss fünf der letzten sieben Jahre in Norwegen gelebt haben.
- Sie müssen in diesem Zeitraum jeweils mindestens ein Jahr lang eine gültige Aufenthaltserlaubnis gehabt haben.
- Wenn das Kind 15+ Jahre alt ist, muss es auch ein Strafregister vorlegen.
- Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten, die norwegische Staatsbürgerschaft in ihrem Namen zu beantragen.
Norwegische doppelte Staatsbürgerschaft
Ab Januar 2020 erlaubt die norwegische Regierung nun eine doppelte Staatsbürgerschaft. Das bedeutet, wenn Sie die norwegische Staatsbürgerschaft beantragen, müssen Sie Ihre aktuelle Staatsbürgerschaft nicht aufgeben.
Um die doppelte norwegische Staatsbürgerschaft zu bekommen, muss Ihr Heimatland natürlich auch dasselbe erlauben. Andernfalls, wenn das Land Ihrer derzeitigen Staatsbürgerschaft keine doppelte Staatsbürgerschaft zulässt, müssen Sie diese aufgeben.
Wie berechnet man seinen Wohnsitz für die norwegische Staatsbürgerschaft?
Sie müssen jeden einzelnen Tag zusammenzählen, den Sie in den letzten zehn Jahren in Norwegen gelebt haben, um die erforderliche Wohnsitzvoraussetzung zu erreichen. Sie können mit der Zählung ab dem Tag beginnen, an dem Sie eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten und in das Land eingereist sind.
Um die norwegische Staatsbürgerschaft zu beantragen, müssen Sie mindestens sieben der letzten zehn Jahre in Norwegen gelebt haben. Das bedeutet, dass Sie in den letzten zehn Jahren nicht länger als zwei Monate pro Jahr außerhalb des Landes gewesen sein dürfen, und wenn Sie die gesamte Zeit, die Sie in Norwegen gelebt haben, zusammenzählen, müssen es mindestens sieben Jahre sein.
- Wenn Sie weniger als zwei Monate im Jahr außerhalb Norwegens waren: Es zählt immer noch als volles Jahr, und es werden keine Tage abgezogen.
- Wenn Sie weniger als zwei Monate im Jahr außerhalb Norwegens waren: Der gesamte Zeitraum, in dem Sie außerhalb des Landes waren, wird von Ihrer Zählung abgezogen, nicht nur die Tage, die über zwei Monate hinausgehen.
Welcher Aufenthaltsstatus ist gültig?
Während der Zeit, in der Sie in Norwegen gelebt haben, müssen Sie Aufenthaltsgenehmigungen gehabt haben, die jeweils für mindestens ein Jahr ausgestellt waren. Wenn Sie Norwegen also nur als Tourist besucht haben, ein Kurzzeitvisum hatten, illegal eingereist sind oder eine Aufenthaltsgenehmigung von weniger als einem Jahr besaßen, wird diese Zeit nicht auf die erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet.
Norwegischer Staatsbürgerschaftstest
Wenn Sie zwischen 18 und 67 Jahre alt sind, müssen Sie, bevor Sie die norwegische Staatsbürgerschaft beantragen können, den sogenannten „Staatsbürgerschaftstest“ bestehen. Bevor Sie am Test teilnehmen, müssen Sie jedoch auch norwegischen Sprach- und Sozialkundeunterricht bei einem zugelassenen Anbieter absolvieren.
Abhängig von Ihrem Immigrationsstatus müssen Sie bis zu 300 Unterrichtsstunden absolvieren.
Sie müssen nachweisen, dass Sie ausreichende Kenntnisse der norwegischen oder samischen Sprache auf mindestens Niveau A2 haben und mit der norwegischen Gesellschaft, den Gesetzen, Normen und der Geschichte vertraut sind.
Wenn Sie diese Unterrichtsstunden absolviert und den Test bestanden haben, als Sie eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragt haben, dann sind Sie von dieser Anforderung befreit.
Wie beantragt man die norwegische Staatsbürgerschaft?
Sie müssen den Antragsprozess für die norwegische Staatsbürgerschaft auf der Website der Einwanderungsbehörde (UDI) starten. Sobald Sie den Antragsprozess online starten, wird die UDI Sie über die Dokumente informieren, die Sie einreichen müssen, damit sie Ihren Antrag bearbeiten können. Die Dokumente unterscheiden sich je nach Ihren Einwanderungsverhältnissen.
Nachdem Sie die Dokumente gesammelt, den Online-Antrag ausgefüllt und die Gebühr für den Staatsbürgerschaftsantrag bezahlt haben, müssen Sie die Dokumente bei der örtlichen Polizeistation (Dienststelle für Einwanderung) abgeben. Sie vereinbaren einen Termin online über die UDI-Website.
Erforderliche Dokumente für den Antrag auf die norwegische Staatsbürgerschaft
Die genauen Dokumente, die Sie einreichen müssen, wenn Sie die norwegische Staatsbürgerschaft beantragen, hängen von Ihrer Situation ab (Alter, Einwanderungsstatus, Dauer des Aufenthalts in Norwegen). Im Allgemeinen müssen Sie Folgendes einreichen:
- Ihren Reisepass und Ihre Geburtsurkunde.
- Ehe- oder Partnerschaftsurkunde (wenn Sie verheiratet sind).
- Aufenthaltsnachweis (z.B. Passseiten, aus denen hervorgeht, wann Sie nach Norwegen ein- und ausgereist sind, Anmeldung bei der Polizei usw.).
- Ihre Steuererklärungen für die Zeit, in der Sie in Norwegen gelebt haben (falls relevant).
- Ihr Strafregister.
- Nachweis, dass Sie Ihren Sprach- und Sozialkundeunterricht abgeschlossen und den Einbürgerungstest bestanden haben.
Wie lange ist die Wartezeit für die norwegische Staatsbürgerschaft?
Typischerweise müssen Sie mindestens 12 Monate warten, bevor Sie eine Entscheidung über Ihren Antrag auf die norwegische Staatsbürgerschaft hören. Der Countdown beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Dokumente bei der Polizeistation abgeben.
Wenn die UDI während der Bearbeitungszeit entscheidet, dass sie zusätzliche Dokumente und von Ihnen benötigt, kann sie die Bearbeitungszeit verlängern.