1. Kann ich eine Scheidung ohne Anwalt einreichen?
Ja. Das Gesetz erlaubt es Ihnen, eine Scheidung ohne Anwalt einzureichen. Es ist jedoch immer besser, die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, insbesondere wenn Sie Kinder und/oder Gemeinschaftseigentum haben. Sie sollten auch bedenken, dass weder der Richter noch das Büro des Gerichtsschreibers Ihnen eine Rechtsberatung geben können. Wenn Sie sich entscheiden, sich selbst zu vertreten, wird das Gericht Sie an denselben Standard halten wie Personen, die von Anwälten vertreten werden.
Es liegt an Ihnen, sich mit dem geltenden Recht und den Abläufen im Gerichtssaal vertraut zu machen, sollten Sie sich entscheiden, die Scheidung ohne Anwalt einzureichen. Es ist immer am besten, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, und wenn Sie sich für solche Dienste qualifizieren, sollten Sie nach kostenloser oder ermäßigter Prozesskostenhilfe in Ihrer Gegend suchen.
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2. Wann endet eine Ehe?
Artikel 101 des Zivilgesetzbuches von Louisiana sieht vor, dass die Ehe endet, wenn: (1) dem Tod eines der beiden Ehepartner; (2) der Scheidung; (3) der gerichtlichen Erklärung ihrer Nichtigkeit, wenn die Ehe relativ nichtig ist; und (4) dem Erlass eines Gerichtsbeschlusses, der den Ehepartner einer totgeglaubten Person ermächtigt, wieder zu heiraten, wie es das Gesetz vorsieht. Es ist zu beachten, dass es in Louisiana keine Klage auf gerichtliche Trennung mehr gibt (außer im Fall einer Bundesehe).
3. Erlaubt Louisiana gerichtliche Trennungen?
Es kommt darauf an. Für traditionelle, nichtbundeseigene Ehen gibt es in Louisiana keine Klage auf rechtliche Trennung mehr. Paare, die vor der Aufhebung der Klage rechtlich getrennt waren, gelten immer noch als getrennt. Für Bundesehen, die weitaus seltener sind als traditionelle Ehen, gibt es jedoch eine Klage auf Trennung von Bett und Verpflegung. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Bundesehe eingegangen sind, haben Sie wahrscheinlich keine geschlossen. Dies wird jedoch in Ihrer Heiratsurkunde vermerkt. (Siehe # 5.)
Rechtliche Trennungen unterscheiden sich von der physischen Trennung, die eintritt, wenn Paare getrennt leben, bevor sie eine verschuldensunabhängige Scheidung erwirken. Ein Paar kann getrennt leben, um eine Scheidung zu erwirken, aber es wird nicht für rechtlich getrennt erklärt (es sei denn, sie haben einen Bund der Ehe geschlossen).
4. Gibt es in Louisiana Ehen des bürgerlichen Rechts?
Nein. Paare in Louisiana gelten nicht als verheiratet, solange sie keine Heiratslizenz erhalten haben und keine Trauungszeremonie stattgefunden hat, unabhängig davon, wie lange das Paar schon zusammenlebt. Louisiana erkennt jedoch Paare als verheiratet an, die in einem anderen Bundesstaat eine „Common Law“-Ehe geschlossen haben. Wenn Sie und Ihr Ehepartner zum Beispiel in einem anderen Bundesstaat eine Ehe nach bürgerlichem Recht geschlossen haben und dann nach Louisiana ziehen, kann Ihre Ehe in Louisiana anerkannt werden.
5. Was ist eine „Covenant“-Ehe? Habe ich eine?
Abschnitt 9:272 der Louisiana Revised Statutes bestimmt: „Eine Bundesehe ist eine Ehe, die von einem Mann und einer Frau geschlossen wird, die verstehen und zustimmen, dass die Ehe zwischen ihnen eine lebenslange Beziehung ist. Die Parteien einer Bundesehe haben eine Beratung erhalten, die das Wesen und den Zweck der Ehe und die damit verbundenen Verantwortlichkeiten betont. Nur wenn es zu einem vollständigen und totalen Bruch des ehelichen Bündnisses gekommen ist, kann die Partei, die den Bund nicht gebrochen hat, eine Erklärung beantragen, dass die Ehe nicht länger rechtlich anerkannt ist.“
Die Parteien einer Bundesehe müssen ihre Absicht erklären, eine solche Ehe einzugehen und sich beraten lassen, bevor sie eine Heiratslizenz erhalten. Ein Scheidungsurteil in einer Bundesehe kann nicht erlangt werden, bevor die Parteien eine Beratung erhalten haben. Wenn Sie sich nicht für eine Bundesehe entschieden haben, die das Ausfüllen spezieller Formulare und eine spezielle Beratung erfordert, haben Sie wahrscheinlich eine traditionelle Ehe ohne Bundesehe.
6. Was passiert, wenn ich mich mit meinem Ehepartner versöhne?
Artikel 104 des Louisiana Civil Code sieht vor: „Der Klagegrund für die Scheidung wird durch die Versöhnung der Parteien ausgelöscht.“ Die Wirkung der Versöhnung besteht darin, dass die Frage des Verschuldens einer Partei vor der Versöhnung im Hinblick auf eine später eingereichte Scheidungsklage hinfällig wird. Das bedeutet, dass, wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner versöhnen und das Zusammenleben wieder aufnehmen, nachdem Sie getrennt gelebt haben, die Zeit, die Sie vor der Versöhnung getrennt gelebt haben, nicht auf die Anforderungen für eine 103 Scheidung angerechnet wird.
Versöhnung kann nicht ohne Zusammenleben und Wiederaufnahme des Ehestatus erfolgen. Versöhnung ist eine Verteidigung, d.h. wenn Sie die Scheidung einreichen und Ihr Ehepartner die Scheidung nicht will, dann kann Ihr Ehepartner die Scheidung verhindern, wenn er beweisen kann, dass Sie beide sich versöhnt haben. Sexuelle Aktivitäten ohne Wiederaufnahme des Zusammenlebens reichen in der Regel nicht aus, um eine Versöhnung schlüssig zu beweisen.
7. Welche Arten von Scheidungen gibt es? Was ist der Unterschied?
Das Bürgerliche Gesetzbuch von Louisiana sieht zwei Arten von Scheidungen für Ehegatten in traditionellen, nicht bundeseigenen Ehen vor: (1) eine Scheidung nach Artikel 102 und (2) eine Scheidung nach Artikel 103. Scheidungen für Ehegatten mit einer Bundesehe werden hier nicht behandelt.
Artikel 102 sieht eine verschuldensunabhängige Scheidung für Ehen mit oder ohne minderjährige Kinder vor. Die verschuldensunabhängige Scheidung nach Artikel 102 gilt für Ehegatten, die noch nicht die erforderliche Wartezeit von 180 oder 365 Tagen getrennt gelebt haben. Sind keine minderjährigen Kinder vorhanden oder liegt körperlicher oder sexueller Missbrauch vor, so beträgt die Wartezeit 180 Tage oder weniger. Gibt es minderjährige Kinder aus der Ehe, dann beträgt die Wartezeit 365 Tage. Sofern sie nicht adoptiert wurden, zählen außereheliche Kinder nicht bei der Berechnung der notwendigen Zeit für das Getrenntleben.
Der Vorteil einer Scheidung nach Artikel 102 ist, dass die Gütergemeinschaft rückwirkend zum Datum der ursprünglichen Einreichung des Scheidungsantrags beendet wird. Außerdem können Sie damit beginnen, Nebenfragen wie Sorgerecht, Besuchsrecht, Kindesunterhalt, Eigentumsrechte und Ehegattenunterhalt zu klären. Diese Angelegenheiten können entweder im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem scheidenden Paar oder durch Gerichtsbeschluss geregelt werden, wenn das Paar keine Einigung erzielen kann.
Artikel 103 sieht eine verschuldensunabhängige Scheidung für Ehen mit oder ohne minderjährige Kinder vor. Die verschuldensunabhängige Scheidung nach Artikel 103 gilt für Ehegatten, die bereits seit der erforderlichen Wartezeit getrennt leben, die wie oben beschrieben entweder 180 oder 365 Tage beträgt.
Artikel 103 sieht auch zwei verschuldensabhängige Scheidungsgründe für Ehen mit oder ohne minderjährige Kinder vor. Die beiden verschuldensabhängigen Scheidungsgründe nach Artikel 103 liegen vor, wenn der andere Ehepartner Ehebruch begangen hat oder wegen eines Verbrechens zum Tode oder zu schwerer Arbeit verurteilt wurde. Es gibt keine Wartezeit für eine verschuldensabhängige Scheidung nach Artikel 103.
Diese Website bietet nur Hilfe bei 103-Scheidungen. Für Hilfe bei einer 102er oder 103er Scheidung, klicken Sie bitte hier, um einen Anwalt zu finden.
8. Welche Fragen können in einem Scheidungsfall entschieden werden?
Das Gericht entscheidet über die Frage der Beendigung oder Auflösung der Ehe. Dies ist der juristische Begriff für Scheidung. Das Gericht beendet Ihre Ehe und alle rechtlichen Vorteile, die mit der Ehe verbunden sind. Das Gericht kann auch über Nebensächlichkeiten wie Sorgerecht, Besuchsrecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt (auch bekannt als Alimente) und die Aufteilung von sicherem Eigentum entscheiden.
9. Wird das Gericht einen Anwalt für mich bestellen?
Wahrscheinlich nicht. Gerichtlich bestellte Anwälte stehen in Scheidungssachen in der Regel nicht zur Verfügung und Sie haben in Zivilsachen generell kein „Recht“ auf einen Anwalt. Bitte klicken Sie hier, um einen Anwalt zu finden.
10. Was ist, wenn mein Ehepartner verschwunden ist?
Wenn ein Ehepartner unter Umständen verschwindet, die den Tod sicher erscheinen lassen, obwohl die Leiche nicht gefunden wurde, kann ein Verfahren eingeleitet werden, um den Tod gesetzlich anerkennen zu lassen und damit die Ehe zu beenden. Befindet sich der Ehepartner im aktiven Dienst in einer der Streitkräfte der Vereinigten Staaten und wurde unter Umständen als vermisst gemeldet, die die Streitkräfte veranlassen, die Todesvermutung anzunehmen, kann ein Gericht in Louisiana eine Todeserklärung abgeben.
11. Was ist, wenn mein Ehepartner die Scheidung nicht will?
Ihr Ehepartner kann Sie nicht davon abhalten, sich scheiden zu lassen, indem er sich weigert, „die Scheidungspapiere zu unterschreiben.“ Wenn Sie beweisen können, dass Sie Gründe für eine Scheidung nach dem Gesetz von Louisiana haben, können Sie sich scheiden lassen. Es ist der Richter und nicht Ihr Ehepartner, der darüber entscheidet, ob Ihnen die Scheidung gewährt wird. Selbst wenn Ihr Ehepartner den Scheidungsfall komplett ignoriert, können Sie trotzdem die Scheidung beantragen.
12. Was ist mit dem Ehegattenunterhalt (auch bekannt als Alimente)?
Es gibt zwei Arten von Ehegattenunterhalt in Louisiana: vorläufiger Ehegattenunterhalt und endgültiger periodischer Ehegattenunterhalt. Vorläufiger Ehegattenunterhalt kann einem Ehegatten zugesprochen werden, der bis zur Scheidung kein ausreichendes Einkommen für seinen Unterhalt hat. Er soll den Status quo in den Lebensverhältnissen beider Ehegatten aufrechterhalten, soweit dies möglich ist, und kann bis zu sechs Monate nach dem Datum der Scheidung gewährt werden.
Endgültiger Ehegattenunterhalt kann einem Ex-Ehegatten zugesprochen werden, der nachweislich ohne Verschulden an der Zerrüttung der Ehe ist. Er kann zuerkannt werden, nachdem festgestellt wurde, dass der Ehegatte, der die Unterstützung beantragt, einen Bedarf hat und der andere Ehegatte die Mittel hat, für diesen Bedarf zu sorgen. Dies kann kompliziert sein und es ist am besten, einen Anwalt zu konsultieren.
13. Wo sollte ich einen Scheidungsantrag einreichen?
Das 21. Bezirksgericht befindet sich in 20180 Iowa Street in Livingston (für die Gemeinde Livingston); 369 Sitman Street in Greensburg (für die Gemeinde St. Helena); und 110 N. Bay Street in Amite (für die Gemeinde Tangipahoa). Die Büros sind von 8 bis 16 Uhr geöffnet (zwischen 12 und 13 Uhr geschlossen). Für weitere Informationen, einschließlich der Gebühren, können Sie anrufen unter (225) 686-2216 (Livingston); (225) 222-4514 (Greensburg); und (985) 748-4146 (Amite).
Bitte beachten Sie, dass der Clerk of Court keine Dokumente „beglaubigt“, und Sie müssen möglicherweise vorher einen Notar aufsuchen.
14. Was ist, wenn ich die Einreichungsgebühr nicht bezahlen kann?
Artikel 5181 der Zivilprozessordnung von Louisiana sieht vor:
Wenn eine Person aufgrund ihrer Armut und Mittellosigkeit nicht in der Lage ist, die Gerichtskosten zu bezahlen, kann sie ein gerichtliches Verfahren vor einem Prozess- oder Berufungsgericht anstrengen oder verteidigen, ohne die Kosten im Voraus oder nach Anfall zu bezahlen oder eine Sicherheit dafür zu leisten.“
Wenn Sie sich die Einreichungsgebühr nicht leisten können, können Sie eine eidesstattliche Erklärung beim Gericht einreichen, um in forma pauperis (IFP) vorzugehen. Sie müssen nicht nur schwören und dem Gericht beweisen, dass Sie sich die Einreichungsgebühren nicht leisten können, sondern Sie brauchen auch einen Zeugen, der Sie kennt, der dem Gericht schwört, dass Sie sich die Einreichungsgebühren nicht leisten können. Der Louisiana Supreme Court stellt eine IFP-Eidesstattliche Erklärung zur Verfügung, die bei den Bezirksgerichten verwendet werden kann. Wenn Sie die Erlaubnis haben, nach IFP zu verfahren, müssen Sie die Anmeldegebühren nicht im Voraus bezahlen. Die Gebühren werden jedoch vom Richter am Ende des Verfahrens festgesetzt, und wenn Sie Ihren Fall verlieren, kann das Gericht Ihnen die Gebühren auferlegen.
HINWEIS: EIN GENEHMIGTER IFP-Antrag bedeutet nicht, dass Sie niemals Gebühren zahlen müssen.
Ein genehmigter IFP-Antrag bedeutet, dass Ihr Fall vorankommen kann, bevor Sie die Gebühren zahlen, aber dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt trotzdem Gerichtsgebühren zahlen müssen.
Wenn Sie nur über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügen, ist es wahrscheinlich, dass Sie sich für einen gebührenfreien oder gebührengünstigen Anwalt von einer der Rechtshilfeorganisationen des Staates qualifizieren. Bitte klicken Sie hier für weitere Informationen.