Frage: Gilt Abbildung 403.5.1 – Lichte Breite eines begehbaren Weges für Gebäude (wie Flure) und Gehwege innerhalb der öffentlichen Vorfahrt? Wir möchten ausreichend Platz um Bäume herum schaffen, die in Gehwege hineinragen, aber nicht entfernt werden sollen. Konkret: Dürfen wir einen 60-Zoll-Bürgersteig für 2 Fuß auf 32 Zoll verschmälern und ihn dann auf 3 Fuß verbreitern? – Ezra, Indiana

Antwort: Wie immer gibt es keine einfache Ja- oder Nein-Antwort.

Für Neubauten

Nach den Proposed Supplements to Proposed Accessibility Guidelines for Pedestrian Facilities in the Public Right-of-Way kann die Mindestbreite von 1,5 Metern nicht unterschritten werden.

Obwohl der folgende Text nicht die endgültige Regel ist, möchte ich Sie ermutigen, ihn als Best Practice zu verwenden, um sich gegen mögliche Beschwerden zu verteidigen. Bei ihrer Entscheidungsfindung berücksichtigen das US-Justizministerium und die Gerichte in der Regel alle Bemühungen, die zeigen, dass eine Behörde versucht hat, dem Geist des Gesetzes zu folgen.

R302.3 Kontinuierliche Breite. Mit Ausnahme der Bestimmungen in R302.3.1 muss die durchgehende lichte Breite von Fußgängerwegen mindestens 4 Fuß betragen, ausschließlich der Bordsteinbreite.

R302.3 Durchgehende Breite. Gilt für:

  • Seitenwege und andere Fußgängerwege

  • Fußgängerstraßenübergänge und niveaugleiche Bahnübergänge
  • Fußgängerüber- und -unterführungen und ähnliche Bauwerke (siehe R302.2).
Bestehende Gehwege müssen mindestens 36 Zoll breit sein, es sei denn, sie ermöglichen es einem Rollstuhl, ein Hindernis zu umgehen. In solchen Fällen, wie Abbildung 403.5.1 - Lichte Breite eines befahrbaren Weges zeigt, kann die Breite 32 Zoll betragen.
ADAAG Vorhandene Bürgersteige müssen mindestens 36 Zoll breit sein, es sei denn, ein Rollstuhl kann ein Hindernis umfahren. In solchen Fällen kann die Breite, wie Abbildung 403.5.1 – Lichte Breite eines befahrbaren Weges zeigt, 32 Zoll betragen.

Anforderungen an die lichte Breite für Bordsteinrampen und gemischte Übergänge: R304.5.1. Für Rampen: R407.4.

Wenn Bürgersteige breiter als 4 Fuß sind, muss nur ein Teil die Anforderungen von R302.3 bis R302.7 erfüllen. Stellen Sie zusätzlichen Bewegungsraum an Kurven oder Richtungsänderungen, Haltestellen, Nischen und Nischen, Gebäudeeingängen und entlang gekrümmter oder abgewinkelter Wege zur Verfügung, insbesondere wenn das Gefälle 5 % übersteigt.

R210 verbietet es, dass Straßenmöbel und andere Gegenstände die minimale lichte Breite von Fußgängerwegen verringern.

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