Körperliche Bestrafung

Körperliche Bestrafung, die Zufügung von körperlichen Schmerzen an den Körper einer Person als Strafe für ein Verbrechen oder eine Übertretung. Zu den körperlichen Strafen gehören Auspeitschen, Schlagen, Brandmarken, Verstümmelung, Verblendung sowie der Gebrauch von Stock und Pranger. Im weiteren Sinne bezeichnet der Begriff auch die körperliche Züchtigung von Kindern in der Schule und zu Hause.

Verbrecher am Pranger
Verbrecher am Pranger

Vier Verbrecher am Pranger, ein Instrument der körperlichen Bestrafung, das den Kopf und die Hände in einer unbequemen Position fixierte und, da es in der Öffentlichkeit benutzt wurde, sowohl verbale als auch physische Misshandlungen durch andere Bürger ermöglichte, c. 1805.

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Insassen auf einem Laufband
Insassen auf einem Laufband

Insassen auf einem Laufband im Brixton Gefängnis in London, England, c. 1827.

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Das frühbabylonische Recht entwickelte das Prinzip der lex talionis, das besagte, dass Verbrecher genau die Verletzungen als Strafe erhalten sollten, die sie ihren Opfern zugefügt hatten. Viele nachfolgende Gesellschaften wandten dieses „Auge um Auge und Zahn um Zahn“-Prinzip im Umgang mit Straftätern ganz wörtlich an. Von der Antike bis ins 18. Jahrhundert waren körperliche Strafen in jenen Fällen üblich, die nicht die Todesstrafe, Verbannung oder Transport erforderten. Aber das Wachstum der humanitären Ideale während der Aufklärung und danach führte zur allmählichen Abschaffung der körperlichen Bestrafung, und im späteren 20.

Katzenschwanz'-nine-tails
Katzenschwanz

Britischer Gefangener auf einem Straflaufband wird mit einem Katzenschwanz geschlagen.

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Die Prügelstrafe existiert in den Rechtssystemen der meisten entwickelten Nationen der Welt nicht mehr. Die letzten Auspeitschungen in den Vereinigten Staaten wurden zum Beispiel 1952 im Bundesstaat Delaware durchgeführt (die Praxis wurde dort 1972 abgeschafft). Das britische Strafrecht sah als seltene Ausnahme die Auspeitschung als Strafe für einige Vergehen vor, aber die Verhängung dieser Strafe wurde durch den Criminal Justice Act von 1948 stark eingeschränkt und 1967 wieder abgeschafft. Peitschenhiebe und sogar Amputationen sind jedoch in mehreren Ländern des Nahen Ostens, die sich streng an das islamische Recht halten, weiterhin vorgeschriebene Strafen. Schläge und andere körperliche Formen der Disziplinierung werden in den Gefängnissen vieler Länder immer noch legal oder verdeckt angewandt. Körperliche Züchtigung ist in mehreren internationalen Menschenrechtskonventionen ausdrücklich verboten, darunter die Europäische Menschenrechtskonvention und die „Standard Minimum Rules for the Treatment of Prisoners“ der Vereinten Nationen.

Eine wichtige Begründung für die Anwendung körperlicher Züchtigung war in der Vergangenheit, dass die zugefügten Schmerzen, Verletzungen, Demütigungen und Erniedrigungen den Täter davon abhalten würden, in Zukunft ähnliche Vergehen zu begehen. Es wurde auch behauptet, dass z. B. die Amputation der rechten Hand eines Taschendiebs seine körperliche Fähigkeit, ähnliche Verbrechen in der Zukunft zu begehen, vermindern würde oder dass das Einbrennen eines verräterischen Zeichens auf seiner Stirn seine potenziellen Opfer in einer Menschenmenge darauf aufmerksam machen würde, besondere Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, wenn sie sich in seiner Nähe befinden. Die Behauptung, dass körperliche Bestrafung eine besonders wirksame Abschreckung ist, wurde jedoch durch empirische Beweise widerlegt, die zeigen, dass Straftäter, die mit körperlichen Mitteln bestraft werden, tatsächlich eine etwas höhere Wahrscheinlichkeit haben, weitere Straftaten zu begehen, als solche, die mit Gefängnis bestraft werden. Obwohl es einige Rufe nach der Wiedereinführung der körperlichen Bestrafung als Reaktion auf die steigenden Kriminalitätsraten in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg gab, wird die körperliche Bestrafung weiterhin als ein unmenschliches und barbarisches Relikt der Strafrechtssysteme vergangener Epochen angesehen.

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Die meisten europäischen Länder haben die körperliche Züchtigung von Kindern in Schulen und zu Hause teilweise oder ganz verboten, in Übereinstimmung mit der 1961 verabschiedeten und 1996 überarbeiteten Europäischen Sozialcharta, die Kinder vor körperlichem Missbrauch schützt. Der Europarat, eine Organisation fast aller europäischen Länder, die sich für Menschenrechte und Demokratie auf dem Kontinent einsetzt, hat sich um die Abschaffung dieser Praxis bemüht. Die körperliche Züchtigung von Kindern durch Eltern oder Betreuer ist auch in einigen außereuropäischen Ländern verboten. Die Konvention über die Rechte des Kindes, die 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde, verbietet die körperliche Misshandlung von Kindern durch Eltern oder andere Bezugspersonen. Die Konvention wurde von allen UN-Mitgliedern außer den Vereinigten Staaten und Somalia ratifiziert. Bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts haben mehr als 100 Länder auch die körperliche Züchtigung von Kindern in Schulen verboten. Siehe auch Auspeitschen.

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