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Kategorie: Bahnausflug Bahnausflug
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Anforderung

Alle Start- und Landebahnen, die für den Nachtbetrieb zugelassen sind, müssen eine Beleuchtung haben, die mindestens die Ausdehnung der Start- und Landebahn definiert. Dies wird als Randbefeuerung, Schwellenbefeuerung und Startbahnendbefeuerung bezeichnet. Es können auch andere Beleuchtungsarten vorgesehen werden.

Die ICAO-Richtlinien schreiben vor, dass die Befeuerung der Start- und Landebahn nicht in Betrieb sein darf, wenn diese nicht für Landungen, Starts oder Rollvorgänge genutzt wird, es sei denn, der Betrieb ist für die Inspektion oder Wartung der Start- und Landebahn erforderlich. Die Flugverkehrskontrolle muss alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um sicherzustellen, dass sie über die Unbrauchbarkeit der Beleuchtungsanlage informiert ist, so dass entsprechende Benachrichtigungsmaßnahmen ergriffen werden können.

Mindestbefeuerung der Start- und Landebahn

  • Start- und Landebahnrandbefeuerung sind omnidirektional und befinden sich entlang oder knapp jenseits der Ränder des Bereichs, der als Start- und Landebahn deklariert und durch Randmarkierungen definiert ist, und sind vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen weiß. Der definierte Bereich muss nicht unbedingt die maximale Breite der befestigten Landebahnoberfläche sein. Die Lichter können entweder aufgeständert oder in die Oberfläche eingelassen sein. Wenn eine Landeschwelle verschoben ist, aber der Bereich vor der Landeschwelle für den Start zur Verfügung steht, werden die Randbeleuchtungen zwischen dem Beginn der Landebahnoberfläche und der verschobenen Schwelle so aufgeteilt, dass sie bis zur Landeschwelle rot und danach weiterhin weiß zeigen. Wenn eine Startbahnverlängerung vorgesehen ist, die schmaler ist als die zugehörige Landebahn, dann kann eine blaue Randbeleuchtung verwendet werden, um deren Ränder zu markieren.
  • Landebahnschwellenbeleuchtungen sind in einer Linie entlang der Landeschwelle am Aufsetzende einer Landebahn vorgesehen und definieren den Beginn der deklarierten Landeabstände. Sie sind grün und nur vom Landeanflug aus zu sehen.
  • Landebahnendbefeuerung sind in einer Linie entlang des Endes der nutzbaren Landebahn angebracht. Sie sind rot und nur in Richtung der Landebahn zu sehen.

Ergänzende Landebahnbefeuerung

Es können auch verschiedene andere Formen der Landebahnbefeuerung vorgesehen sein, insbesondere wenn die Landebahn für Flugbewegungen unter Bedingungen genutzt wird, die weniger als ILS Cat 1 sind, was sowohl Low Visibility Procedures (LVP) als auch in den meisten Fällen spezielle Formen der zusätzlichen Beleuchtung erfordert.

  • Ausgangsrollbahnen können durch den Ersatz von einem oder zwei der weißen Rollbahnrandlichter durch blaue angezeigt werden.
  • Stopway Lighting kann verwendet werden, um die Ausdehnung einer Stoppbahn über das vorgesehene Ende einer Rollbahn hinaus anzuzeigen. Rote unidirektionale Randlichter, die nur in Richtung der Start- und Landebahn sichtbar sind, werden in Abständen bis zu einer weiteren Querlinie angebracht, die das Ende der Stoppbahn markiert.
  • Die Mittellinienbefeuerung der Start- und Landebahn kann in diesem Fall über die gesamte Länge der Start- und Landebahn verlaufen und ist weiß, es sei denn, es wird eine Farbcodierung vorgesehen, um das nahende Ende der Start- und Landebahn anzuzeigen. Eine solche farbcodierte Mittellinienbeleuchtung besteht aus abwechselnd roten und weißen Lichtern, beginnend 900 Meter vor dem Ende der Start- und Landebahn, die auf den letzten 300 Metern der Start- und Landebahn in durchgehende rote Lichter übergehen.
  • Aufsetzzonenbeleuchtungen (TDZ) müssen auf Start- und Landebahnen, die bei schlechten Sichtverhältnissen genutzt werden können, vorgesehen werden, um eine bessere Identifizierung des Aufsetzbereichs zu ermöglichen. Die Art der Bereitstellung ist in ICAO Annex14 Volume 1 „Aerodrome Design and Operations“ festgelegt und die Beleuchtung muss sich von der Landeschwelle entweder über 900 Meter oder bis zum Mittelpunkt der Landebahn erstrecken, je nachdem, welcher Wert geringer ist.
  • Rapid Exit Taxiway Indicator Lights (RETILs) können bereitgestellt werden, um die Entfernung zum nächstgelegenen Schnellabrollweg anzuzeigen. Bei schlechten Sichtverhältnissen bieten RETILs nützliche Hinweise zur Situationswahrnehmung, um eine angemessene Abbremsung zu unterstützen und der Flugbesatzung zu ermöglichen, sich darauf zu konzentrieren, das Flugzeug während der Landung auf der Mittellinie der Landebahn zu halten. Sie bestehen in der Regel aus sechs gelben Lichtern neben der Mittellinie der Landebahn, die in einer Drei-Zwei-Eins-Sequenz im Abstand von 100 Metern angeordnet sind, wobei das einzelne Licht 100 Meter vom Beginn der Kurve für den Schnellabrollweg entfernt positioniert ist.
  • Auf mit ILS ausgerüsteten Landebahnen, die nicht über eine Mittellinienbeleuchtung verfügen, kann eine Vorwarnzonenbeleuchtung vorgesehen werden. Sie wird bereitgestellt, indem die üblichen weißen Randlichter durch gelbe Lichter für die letzten 600 Meter oder das letzte Drittel der beleuchteten Start- und Landebahnlänge ersetzt werden, je nachdem, welche Länge kleiner ist, um eine visuelle Warnung vor dem nahenden Ende der Start- und Landebahn zu geben.

  • Landeschwellen-Flügelbalken, die grün sind, aber verschiedene Detailformen annehmen können, werden manchmal bereitgestellt, wenn man der Meinung ist, dass die Schwelle hervorgehoben werden muss.

Beleuchtungsintensität

Die Intensität der Landebahnbeleuchtung muss so eingestellt werden können, dass sie für den gesamten Bereich der horizontalen Sichtbarkeit und des Umgebungslichts geeignet ist, in dem die Landebahn genutzt werden soll. Sie muss auch mit der für den nächstgelegenen Abschnitt der Anflugbefeuerung eingestellten Intensität kompatibel sein, wenn eine solche ebenfalls vorhanden ist. Von der Flugbesatzung kann erwartet werden, dass sie die Flugverkehrskontrolle auffordert, die Intensität der Landebahnbefeuerung anzupassen, um sicherzustellen, dass sie für ihren speziellen Fall eine ausreichende Intensität aufweist, um nützlich zu sein, aber nicht so hell ist, dass sie die allgemeine visuelle Klarheit behindert. Während eine automatische oder sorgfältige manuelle Steuerung der Beleuchtungsintensität auf der Grundlage des verfügbaren natürlichen Lichts eine allgemein akzeptable Beleuchtungsintensität ergibt, kann die von einer bestimmten Besatzung bevorzugte Intensität aufgrund von Schwankungen der Augenhöhe des Piloten über der Start- und Landebahnoberfläche (weitgehend proportional zur Flugzeuggröße) oder aufgrund des Effekts der Reflexionseigenschaften von Feuchtigkeitspartikeln bei eingeschränkter Sicht nach vorne abweichen.

Informationen zur Start- und Landebahnbefeuerung an einem Flughafen

Eine detaillierte Beschreibung des Befeuerungssystems der Start- und Landebahn an jedem zugelassenen Flughafen muss in den staatlichen AIPs enthalten sein. Sie muss Details, einschließlich Farbe, Intensität und Ausdehnung, enthalten von:

  • die Schwellenbefeuerung der Start- und Landebahn und etwaige Flügelbalken
  • die Randbefeuerung der Start- und Landebahn
  • die Endbefeuerung der Start- und Landebahn und etwaige Flügelbalken
  • die Befeuerung der Aufsetzzone der Start- und Landebahn
  • die center line lights
  • any stopway lights

Entsprechende Informationen finden sich auf Flugplatzkarten in proprietären „Flight Guides“, die von Flugzeugbetreibern für den Gebrauch im Cockpit bereitgestellt werden.

  • Pistenausfahrt
  • Flugplatzbeleuchtung
  • Taxiway-Beleuchtung
  • Visuelle Anflugneigungsanzeigesysteme (VASIS)
  • Versetzte Schwelle

Weitere Literatur

  • ICAO Annex 14 Volume 1 ‚Aerodrome Design and Operations‘
  • ICAO PANS-.ATM Doc 4444 Chapter 7
  • CAP 637 Visual Aids Handbook, UK CAA (2007)
  • ICAO Runway Excursion Risk Reduction Toolkit – Aerodrome Best Practice (2nd edition), 2011
  • ACRP Report 148: LED Airfield Lighting System Operation and Maintenance, J. Burns et al., Transportation Research Board (U.S.), 2015.

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