Universitätsrichtlinienbibliothek

Geltungsbereich

Ehemalige und derzeitige Mitarbeiter

Richtlinien

Wiedereinstellungsberechtigung

Ehemalige Mitarbeiter, mit Ausnahme derjenigen, deren Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund beendet wurde oder die anstelle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gekündigt oder in den Ruhestand getreten sind, sind zur Wiedereinstellung berechtigt. Es gibt OPERS- und STRS-Ruhestandsregelungen bezüglich der Wiederbeschäftigung von Personen, die aus der Universität ausgeschieden sind. Fakultätsangehörige, die in den Ruhestand getreten sind, können am Retirement with Rehiring Program (Ruhestand mit Wiedereinstellung) der Universität teilnehmen.

Die Wiedereinstellung eines Mitarbeiters ist von einer positiven Beschäftigungsbilanz in Miami abhängig. Ein ehemaliger Mitarbeiter, dessen Arbeitsverhältnis aufgrund von Fehlverhalten oder Verstößen gegen die Regeln/Richtlinien der Universität unfreiwillig gekündigt wurde oder der aus solchen Gründen gekündigt hat, kommt für eine Wiederbeschäftigung an der Universität nicht in Frage. Die Feststellung, ob eine Wiedereinstellung möglich ist, sollte in der Regel zum Zeitpunkt der Trennung vom Arbeitsverhältnis erfolgen und in der Personalakte vermerkt werden.

Ein ehemaliger Mitarbeiter, der eine Wiederbeschäftigung anstrebt, muss auf dem Einstellungsantrag angeben, dass er ein ehemaliger Mitarbeiter der Universität ist. Andernfalls ist eine Wiederbeschäftigung ungeachtet des Trennungsgrundes nicht möglich.

Alle Bewerbungen um eine Wiederbeschäftigung unterliegen einer Überprüfung der früheren Beschäftigungsunterlagen. Bewerber, die für eine Wiedereinstellung nicht in Frage kommen, werden benachrichtigt und nicht für die Besetzung freier Stellen herangezogen.

Obwohl es sicherlich nicht möglich ist, jeden Grund zu erfassen, aus dem eine Person als nicht wiedereinstellungsfähig eingestuft werden kann, bietet die folgende Liste einige der häufigsten Gründe:

  • Abbruch des Arbeitsverhältnisses
  • Unehrlichkeit
  • Nichtbeendigung der Probezeit eines Arbeitsverhältnisses
  • Entlassung oder Ruhestand während einer Untersuchung
  • Verstoß gegen die Richtlinien oder Verfahren der Universität
  • Begehung einer Handlung, die in einem wesentlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung steht, die gesetzlich verboten ist und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird
  • Entlassung oder Ruhestand anstelle einer Entlassung
  • Nichtbestehen eines Drogentests (nicht geeignet für sicherheitsrelevante Positionen; Sperre von einem Jahr für alle anderen Positionen)
  • Verlust/Entzug eines Ausweises oder einer Lizenz wegen Fehlverhaltens

Verwandte(s) Formular(e)

Nicht anwendbar.

Zusätzliche Ressourcen und Verfahren

Nicht anwendbar.

FAQ

Nicht anwendbar.

Richtlinienverwaltung

Nächstes Überprüfungsdatum

Verantwortliche Beauftragte

  • Associate Vice President for Human Resources
  • Assistant Provost for Academic Personnel

Rechtliche Autorität

Nicht anwendbar.

Compliance Policy

Nein

Rezenter Revisionsverlauf

Neu im Juli 2019

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