Was ist zu tun, wenn ein auf Sie ausgestellter Scheck gestohlen oder von jemand anderem eingelöst wird? | Q&A

Was ist zu tun, wenn ein auf Sie ausgestellter Scheck gestohlen oder von jemand anderem eingelöst wird?

Ich habe mein Auto bei einem Händler in New Jersey eingetauscht und mir wurde gesagt, dass ich eine Rückerstattung für die bezahlte GAP-Versicherung per Post erhalten würde. Ich erhielt einen Brief von der Versicherungsgesellschaft, in dem sie mir mitteilte, dass das Geld an das Autohaus zurückerstattet wurde und sie mir einen Scheck über 600 $ schicken sollten.
Da ich diesen nicht erhalten hatte, rief ich das Autohaus an und man sagte mir, dass der Scheck eingelöst wurde. Nachdem ich eine Kopie des Schecks erhalten hatte, konnten wir sehen, dass es definitiv nicht meine Unterschrift war.
Sie sagten mir, dass es so aussieht, als ob er bei einem Scheckeinlöser eingelöst wurde und sie kontaktierten die Bank, die den Scheck ausgestellt hat, um die Untersuchung durchzuführen. Der Scheck war auf mich ausgestellt und hatte sowohl meinen Namen als auch meine Adresse auf der Vorderseite.
Warum muss ich warten, bis die Untersuchung abgeschlossen ist, bevor ich die 600 Dollar ersetzt bekomme? Es ist nicht meine Schuld, dass der Scheck offensichtlich gestohlen wurde. Außerdem, wie konnte jemand einen auf mich ausgestellten Scheck einlösen, da er offensichtlich keinen Ausweis hatte, der zu meinem Namen passte?

Das Autohaus sollte die Zahlung an Sie nicht verzögern. Und das wissen sie auch. Sie haben einen Regressanspruch gegen ihre Bank, und Sie als ihr Kunde sollten nicht einen einzigen Tag länger darauf warten müssen, dass ein Scheck neu ausgestellt und Ihnen zugestellt wird.

So sieht Ihre Situation rechtlich aus:

In Ihrem Fall schnappt sich ein Dieb einen Scheck, der für Sie (den Zahlungsempfänger) bestimmt ist, fälscht Ihre Unterschrift (Indossament) und reicht den Scheck bei einer Bank ein, die ihn vorlegt und die Zahlung erhält. Nach dem Uniform Commercial Code war der Scheck nicht ordnungsgemäß zahlbar. Da der Scheck auf Ihre (des Zahlungsempfängers) Bestellung zahlbar war, war Ihre Unterschrift für jede weitere Verhandlung des Instruments erforderlich. Die Fälschung des Diebes ist nicht die Unterschrift des Zahlungsempfängers (Sie) und kann nicht das Eigentum an dem Instrument übertragen.

Die zahlende Bank muss das Konto des Ausstellers wieder gutschreiben. In diesem Fall hat die Einzahlerbank jedoch ein Rechtsmittel. Die vorlegende Bank hat die Garantie verletzt, dass sie eine zur Vollstreckung des Instruments berechtigte Person ist, die Garantie des guten Titels. § 4-208(a)(1). Die auszahlende Bank kann den Schaden auf die vorlegende Bank abwälzen, die dann mit ihrer Forderung gegen den Dieb dasteht.

Wenn Sie weitere rechtliche Fragen oder Bedenken haben, sind wir für Sie da. Kontaktieren Sie uns unter 212-213-8511.

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