STATE OF OREGON – DEPARTMENT OF FORESTRY – FIRE RESTRICTIONS
REGULATED CLOSURE PROCLAMATION
Number 01
Effective 1:00 a.m., PDT, 6. Juli 2020
Kraft der mir gemäß den Bestimmungen von ORS 477.535 bis 477.550 übertragenen Befugnis erkläre ich hiermit eine regulierte Sperrung für das folgende Gebiet für wirksam:
Alle Ländereien, die durch den North Cascade Forest Protection District geschützt sind, und alle Ländereien innerhalb einer Achtelmeile davon.
Unter dieser regulierten Sperrung ist es rechtswidrig, gegen die folgenden Einschränkungen zu verstoßen:
Rauchen ist während der Fahrt verboten, außer in Fahrzeugen auf verbesserten Straßen, in Booten auf dem Wasser und an anderen ausgewiesenen Orten.
Offenes Feuer, einschließlich Lagerfeuer, Holzkohlefeuer, Kochfeuer und wärmende Feuer sind den ganzen Tag über bei geringer () Feuergefahr mit Erlaubnis des Grundbesitzers erlaubt. Bei mittlerer () Feuergefahr ist offenes Feuer nur an den vom Förster ausgewiesenen Stellen erlaubt. Bei extremer Feuergefahr () ist jegliches offenes Feuer verboten. Tragbare Kocher, die flüssige oder in Flaschen abgefüllte Brennstoffe verwenden, sind erlaubt.
Die Verwendung von Motorsägen ist bei geringer () und mittlerer () Brandgefahr ganztägig erlaubt. Bei hoher Brandgefahr () sind Sägen vor 13:00 Uhr und nach 20:00 Uhr erlaubt. Bei extremer Brandgefahr () ist der Einsatz von Motorsägen verboten. Für jede Motorsäge ist eine Schaufel und ein Feuerlöscher mit einer Kapazität von mindestens 8 Unzen erforderlich. Nach dem Einsatz jeder Säge ist eine Feuerwache von mindestens einer Stunde erforderlich.
Das Schneiden, Schleifen und Schweißen von Metall ist bei geringer Brandgefahr () und bei mittlerer Brandgefahr () ganztägig erlaubt. Bei hoher Brandgefahr () ist es vor 13:00 Uhr und nach 20:00 Uhr erlaubt, solange es in einem geräumten Bereich durchgeführt wird und ein geladener Gartenschlauch oder ein 2 ½ Pfund oder größerer Feuerlöscher sofort verfügbar ist. Schneiden, Schleifen und Schweißen von Metall ist bei extremer Brandgefahr verboten
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Das Mähen von getrocknetem, ausgehärtetem Gras ist bei geringer Brandgefahr () und mittlerer Brandgefahr () ganztägig erlaubt. Bei hoher Brandgefahr () ist es vor 13:00 Uhr und nach 20:00 Uhr erlaubt. Bei extremer Brandgefahr () ist das Mähen von getrocknetem, ausgehärtetem Gras verboten. Der Anbau und die Ernte von landwirtschaftlichen Nutzpflanzen ist davon ausgenommen.
Kraftfahrzeuge, einschließlich Motorräder und Geländewagen, auf nicht ausgebauten Straßen sind bei geringer Brandgefahr () und mittlerer Brandgefahr () ganztägig erlaubt. Bei hoher Brandgefahr () ist es vor 13:00 Uhr und nach 20:00 Uhr erlaubt. Motorfahrzeuge, einschließlich Motorräder und Geländewagen, auf nicht ausgebauten Straßen sind