Wie man Notar in Wisconsin wird

Kann ein Nichtansässiger Notar in Wisconsin werden?

Ja. Jeder Nicht-Einwohner von Wisconsin, der in den Vereinigten Staaten lebt, kann sich um eine Notarstelle in Wisconsin bewerben, aber der Nicht-Einwohner muss alle gesetzlichen Anforderungen für die Ernennung zum Notar erfüllen.

Wie viel kostet es, Notar in Wisconsin zu werden?

Die Kosten eines Notarbewerbers in Wisconsin können Folgendes umfassen:

  1. Eine Anmeldegebühr von $20 für die Bearbeitung des Antrags auf Ernennung oder Wiederernennung zum Notar für nicht-anwaltliche Bewerber.
  2. Eine Anmeldegebühr von $50 für die Bearbeitung des Antrags auf eine dauerhafte Notarbeauftragung für in Wisconsin lizenzierte Anwälte.
  3. Die Kosten für eine Bürgschaft in Höhe von 500 $.
  4. Die Kosten für einen offiziellen Stempel;
  5. Die Kosten für ein Notarjournal zur Aufzeichnung aller vorgenommenen notariellen Handlungen, wenn der Notar ein solches führen möchte, wie vom Wisconsin Department of Financial Institutions empfohlen.
  6. Die Gebühr für eine E&O-Versicherungspolice, wenn ein Notar eine solche für seinen persönlichen Haftungsschutz abschließen möchte.

Wie erneuere ich meine Wisconsin-Notarprovision?

Das Wisconsin Department of Financial Institutions ist gesetzlich verpflichtet, jeden Notar mindestens dreißig Tage vor dem Ablaufdatum der Provision per E-Mail oder Post über das Ablaufdatum der Provision zu informieren (WS §140.02). Das Wiederbestellungsverfahren ist dasselbe wie bei der Erstbestellung zum Notar für neue Bewerber. Ein Notar sollte seinen Notarantrag mindestens zwei Wochen vor Ablauf seiner Provision einreichen, um einen Verfall der Provisionen zu vermeiden. Wenn ein Notar die „Expiration Notice“-Postkarte mit dem Verlängerungscode erhält, kann er den Verlängerungsantrag beschleunigen, indem er den Verlängerungscode verwendet. Um eine erneute Ernennung als Notar über den Erneuerungsdienst online zu beantragen, gehen Sie zu https://www.wdfi.org/apps/notary/.

Gibt es irgendwelche Prüfungen oder Notarkurse, die erforderlich sind, um ein Notar in Wisconsin zu werden oder meine Notarprovision in Wisconsin zu erneuern?

Ja. Das Notargesetz von Wisconsin verlangt von allen Erstbewerbern, die eine Ernennung zum Notar anstreben, und von Verlängerungsnotaren, dass sie mit den Pflichten und Verantwortlichkeiten eines Notars vertraut sind (WS §140.02). Um diese gesetzliche Anforderung zu erfüllen, müssen alle neuen Bewerber und erneuernden Notare innerhalb eines Jahres nach Einreichung eines Antrags auf Ernennung oder Wiederernennung zum Notar das kostenlose Online Notary Public Tutorial ablegen und bei der Prüfung mindestens 90% erreichen. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung muss der Notarbewerber bzw. der sich erneuernde Notar das Zertifikat ausdrucken und zusammen mit seinem Notarantrag einsenden. Die Prüfungsergebnisse werden nicht im System gespeichert. Die Online-Notarprüfung kann beliebig oft abgelegt werden, bis der Notaranwärter die Online-Notarprüfung bestanden hat, um das Abschlusszertifikat zu erhalten und mit dem Notarantragsverfahren fortzufahren. Bei Fragen zum Wisconsin Notary Public Education Course wenden Sie sich bitte an das State of Wisconsin Department of Financial Institutions unter [email protected]. Um die Prüfung zu beginnen, klicken Sie hier: Notary Public Tutorial/Exam.

Kann ich in Wisconsin elektronisch beglaubigen?

Ja. Abschnitt 140.20(1) des Revised Uniform Law on Notarial Acts sieht vor, dass ein Notar eine oder mehrere manipulationssichere Technologien wählen kann, um notarielle Handlungen in Bezug auf elektronische Aufzeichnungen in physischer Anwesenheit der Personen, die die Beglaubigungen wünschen, durchzuführen. Eine Person kann von einem Notar nicht verlangen, eine notarielle Handlung in Bezug auf eine elektronische Aufzeichnung mit einer Technologie durchzuführen, die der Notar nicht ausgewählt hat.

Was ist das Verfahren, um ein elektronischer Notar in Wisconsin zu werden?

Bevor ein Notar die erste notarielle Handlung in Bezug auf eine elektronische Aufzeichnung durchführt, muss er oder sie:

  1. Das Finanzministerium von Wisconsin darüber informieren, dass er oder sie notarielle Handlungen in Bezug auf elektronische Aufzeichnungen vornehmen wird.
  2. Die Technologie identifizieren, die er oder sie zu verwenden beabsichtigt.
  3. Eine Technologie auswählen, die den vom Finanzministerium per Vorschrift angenommenen Standards entspricht.

Ein Urkundenregister kann eine greifbare Kopie einer elektronischen Aufzeichnung, die ein notarielles Zertifikat enthält, zur Eintragung akzeptieren, um die Anforderung zu erfüllen, dass eine zur Eintragung akzeptierte Aufzeichnung ein Original ist, wenn der Notar, der das notarielle Zertifikat ausführt, bescheinigt oder bestätigt, dass die greifbare Kopie eine genaue Kopie der elektronischen Aufzeichnung ist (WS §140.20). Um sich als elektronischer Notar zu registrieren, besuchen Sie das Wisconsin Department of Financial Institutions unter https://www.wdfi.org/Apostilles_Notary_Public_and_Trademarks/defaultNotary.htm.

Kann ich Fernbeurkundungen (online) in Wisconsin durchführen?

Ja. Der Bundesstaat Wisconsin hat das „Revised Uniform Law on Notarial Acts (2018)“ durch Assembly Bill 293 (2020) in Kraft gesetzt und in Chapter 140, Section 140.145 der Wisconsin Statutes kodifiziert, mit Wirkung zum 1. Mai 2020. Die neuen Bestimmungen zur Online-Fernbeurkundung ermächtigen die Notare von Wisconsin, notarielle Handlungen unter Verwendung von Kommunikationstechnologie für Personen vorzunehmen, die sich an einem entfernten Standort befinden.

Was ist der Prozess, um ein Online-Fernbeurkundungsnotar von Wisconsin zu werden?

Bevor ein Notar die erste Online-Fernbeurkundung vornimmt, muss er oder sie:

  1. Die Genehmigung eines zugelassenen Anbieters von Kommunikationstechnologie einholen, um dessen System für Online-Fernbeurkundungen zu nutzen.
  2. Sich mit dem System und den Prozessen dieses Anbieters vertraut machen, einschließlich des Abschlusses aller relevanten Schulungs- oder Anleitungsmodule, die vom Anbieter vorbereitet wurden.
  3. Das Finanzministerium von Wisconsin darüber informieren, dass er oder sie notarielle Handlungen unter Verwendung von Kommunikationstechnologie für Personen an entfernten Standorten durchführen wird.
  4. Identifizieren Sie die Technologie, die er oder sie zu verwenden beabsichtigt, um Online-Notarisationen aus der Ferne durchzuführen.
  5. Wählen Sie eine Technologie, die den vom Department of Financial Institutions per Vorschrift angenommenen Standards entspricht.

Eine aus der Ferne befindliche Person kann Abschnitt 140.06 erfüllen, indem sie Kommunikationstechnologie verwendet, um vor einem Notar zu erscheinen, mit Ausnahme der Eidesleistung vor einem Zeugen bei einer eidlichen Aussage (WS §140.145). Die Verifizierung der Identität der aus der Ferne anwesenden Person ist von großer Bedeutung. Daher muss ein entfernter Online-Notar sicherstellen, dass die Videoauflösung ausreichend ist, um identitätssichernde Dokumente deutlich zu sehen, und dass die Audioklarheit zufriedenstellend ist, um alles zu verstehen, was die entfernte Person verbalisiert, und andere wichtige Funktionen, die der Dienst bietet. Ein Remote-Online-Notar darf nicht mehr als $25 für die Durchführung einer Remote-Online-Beglaubigung für eine entfernt ansässige Person berechnen (WAC DFI-CCS 25.6). Anbieter von Kommunikationstechnologie werden vom Wisconsin Department of Financial Institutions und dem Remote Notary Council zugelassen, wenn sie Sicherheits-, Aufzeichnungs- und andere Standards erfüllen, um die Integrität des notariellen Verfahrens zu gewährleisten. Eine Liste der zugelassenen Anbieter und eine Anleitung zur Online-Fernbeurkundung finden Sie auf der Website des Wisconsin Department of Financial Institutions unter http://www.wdfi.org/Apostilles_Notary_Public_and_Trademarks/defaultNotary.htm.

Wie lange ist die Amtszeit eines Notars in Wisconsin?

Die Amtszeit eines Notars in Wisconsin beträgt vier Jahre, beginnend mit dem in der Notarprovision angegebenen Datum. Die Beauftragung eines Notars kann jedoch ungültig gemacht werden:

  1. durch Rücktritt
  2. durch Tod
  3. durch Widerruf
  4. wenn der Notar seinen Wohnsitz nicht mehr in den Vereinigten Staaten hat

Eine ständige Notarbeauftragung in Wisconsin, die einem in Wisconsin zugelassenen Rechtsanwalt erteilt wurde, kann ungültig werden:

  1. Bei einer ausgesetzten Anwaltslizenz
  2. Bei einer widerrufenen Anwaltslizenz
  3. Wenn der Notar-Anwalt aufhört, in Wisconsin als Anwalt zu praktizieren
  4. Wenn der Notar-Anwalt aufhört, in den Vereinigten Staaten zu wohnen

Wenn die Anwaltslizenz in Wisconsin wiederhergestellt wurde, nachdem sie ausgesetzt oder widerrufen wurde, kann sich der Anwalt, der eine Ernennung als Notar in Wisconsin anstrebt, nur für eine vierjährige Amtszeit bewerben.

Ist eine Wisconsin Notar Bürgschaft erforderlich, um Notar in Wisconsin zu werden?

Ja. Eine Bürgschaft in Höhe von 500 Dollar ist für neue und zu erneuernde Notare erforderlich. Die Bürgschaft muss von einer Versicherungs-/Bürgschaftsgesellschaft ausgestellt werden, die im Bundesstaat Wisconsin zur Ausstellung von Bürgschaften zugelassen ist. Eine „Blanko-Bürgschaft“, die für Beschäftigungszwecke ausgestellt wird, erfüllt diese gesetzliche Verpflichtung nicht. Eine Bürgschaft ist nicht erforderlich für Anwälte, die in Wisconsin zugelassen sind und sich um eine ständige Notarstelle in Wisconsin bewerben.

Brauche ich eine Wisconsin-Notar-Fehler- und Unterlassungsversicherung?

Nein. Eine Fehler- und Unterlassungsversicherung ist in Wisconsin optional. Obwohl eine solche Police nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, empfiehlt die American Association of Notaries, dass Notare in Wisconsin eine Fehler- und Unterlassungsversicherung zu ihrem persönlichen Schutz vor Haftung abschließen. Die „Errors and Omissions“-Versicherung soll Notare vor der Haftung für unbeabsichtigte notarielle Fehler oder Unterlassungen schützen, die zu finanziellen oder anderen Arten von Verlusten für die Öffentlichkeit oder für einen Unterzeichner eines Dokuments führen, der einen Notar auf Wiedergutmachung verklagt. Eine E&O-Versicherungspolice deckt üblicherweise Anwaltskosten und Schadensersatz auf der Grundlage der vom Notar gewählten Deckung.

Wo kann ich notarielle Handlungen in Wisconsin vornehmen?

Notare in Wisconsin haben eine landesweite Zuständigkeit und können überall innerhalb der geographischen Grenzen von Wisconsin notarielle Handlungen vornehmen. Ein Notar muss physisch in Wisconsin anwesend sein, unabhängig davon, ob die Beurkundung persönlich oder aus der Ferne erfolgt. Eine Notarbeauftragung in Wisconsin ist nur im und für den Staat Wisconsin gültig.

Wer ernennt die Notare in Wisconsin?

Das Wisconsin Department of Financial Institutions nimmt Anträge auf Ernennung und Wiederernennung zum Notar entgegen, verwaltet den Prozess der Beauftragung und unterhält eine elektronische Datenbank der aktiven Notare. Die Kontaktinformationen für das Wisconsin Department of Financial Institutions lauten wie folgt:

Wisconsin Department of Financial Institutions
Notary Records Section
P.O. Box 7847
Madison, WI 53707-7847
608-266-8915
http://www.wdfi.org/Apostilles_Notary_Public_and_Trademarks/defaultNotary.htm

Brauche ich einen Notarstempel in Wisconsin?

Ja. Das Notargesetz von Wisconsin verpflichtet alle Notare, einschließlich der Notaranwälte, bei jeder notariellen Handlung einen deutlichen Abdruck ihres eingravierten Amtssiegels (Prägestempels) oder ihres Amtsstempels anzubringen (WS §§140.02 & 140.17).

Maße: Der offizielle Stempel oder das Siegel kann jede Größe oder Form haben, wie in der Veröffentlichung „Notary Public Information“ des Wisconsin Department of Financial Institutions angegeben.

Erforderliche Elemente: Abschnitt 140.02(3) schreibt vor, dass die folgenden drei Elemente in einem offiziellen Stempel oder Siegel enthalten sein müssen:

  1. Der Name des Notars
  2. Die Worte „Notary Public“
  3. Die Worte „State of Wisconsin“

Abschnitt 140.17 schreibt hingegen vor, dass der offizielle Stempel eines Notars enthalten muss:

  1. Der Name des Notars
  2. Gerichtsbarkeit
  3. Ablaufdatum der Kommission, falls zutreffend
  4. Andere vom Department geforderte Informationen

Der Stempel muss außerdem zusammen mit der Aufzeichnung, an der er angebracht oder befestigt ist oder mit der er logisch verbunden ist, kopiert werden können.

Notare in Wisconsin können nach dem 1. Mai 2020 das Ablaufdatum ihrer Kommission in ihrem offiziellen Stempel/Siegel angeben. Gegenwärtig gibt es in den Abschnitten 140.02 und 140.17 eine Inkonsistenz in den Anforderungen an das Notarsiegel, die weder durch das staatliche Notargesetz noch durch die verabschiedeten Regeln behoben wurde. Notare in Wisconsin dürfen sowohl das eingravierte Siegel (Prägestempel) als auch den Gummistempel verwenden, vorausgesetzt, dass Muster jedes offiziellen Stempels/Siegels vor der Verwendung beim Department of Financial Institutions hinterlegt sind, und nur, wenn die Namen auf beiden offiziellen Stempeln/Siegeln exakt gleich sind. Für Notarbedarf in Wisconsin besuchen Sie die Website der American Association of Notaries unter www.usnotaries.com, rufen Sie 800.721.2663 an oder klicken Sie hier.

Ist ein Notarjournal in Wisconsin erforderlich?

Nein. Das Notarstatut von Wisconsin verlangt nicht, dass die Notare von Wisconsin die notariellen Handlungen, die sie vornehmen, in einem Notarjournal festhalten. Das Wisconsin Department of Financial Institutions und die American Association of Notaries empfehlen jedoch dringend, dass Notare in Wisconsin ein dauerhaftes, gebundenes Register mit nummerierten Seiten führen, um alle vorgenommenen notariellen Handlungen als Schutzmaßnahme gegen Haftung zu dokumentieren. Obwohl ein Notar nicht verpflichtet ist, ein Notarjournal zu führen, kann sich die Aufzeichnung aller notariellen Handlungen in einem Journal als nützlich für einen Notar erweisen, der vor Gericht über eine bestimmte notarielle Beurkundung aussagen muss, die der Notar vorgenommen hat. Für Notarbedarf in Wisconsin besuchen Sie die Website der American Association of Notaries unter www.usnotaries.com, rufen Sie 800.721.2663 an oder klicken Sie hier.

Wie viel darf ein Notar in Wisconsin für die Vornahme notarieller Handlungen verlangen?

Die Gebühren für Notare in Wisconsin werden durch das Notargesetz des Bundesstaates festgelegt (WS §140.02). Die maximal zulässigen Gebühren, die ein Notar in Wisconsin für notarielle Handlungen verlangen kann, sind im Folgenden aufgeführt:

  1. Bestätigungen – $5.00
  2. Eide und Bestätigungen – $5.00
  3. Jurate – $5.00
  4. Proteste – $5.00
  5. Beglaubigung oder Beglaubigung einer Kopie eines Dokuments- $5.00
  6. Bezeugen oder Beglaubigen einer Unterschrift – $5.00
  7. Beglaubigung unter Eid oder Affirmation – $5.00
  8. Kopie pro Folio – $0.12

Welche notariellen Handlungen kann ein Notar in Wisconsin vornehmen?

Notare in Wisconsin sind befugt, die folgenden notariellen Handlungen vorzunehmen (WS §§140.01 und 140.02):

  1. Abnahme von Anerkennungen
  2. Abnahme von Eiden oder Versicherungen
  3. Abnahme von Beglaubigungen an Eiden oder Versicherungen
  4. Beglaubigung oder Beglaubigung von Unterschriften
  5. Beglaubigung oder Beglaubigung von Abschriften
  6. Abnahme von Depositionen
  7. Abnahme von Protesten von begebbaren Urkunden
  8. Ausübung sonstiger Pflichten, die nach dem Völkerrecht oder dem Handelsbrauch von Notaren ausgeübt werden können

Wie aktualisiere ich meine Adresse für meine Wisconsin Notary Commission?

Notare in Wisconsin sind verpflichtet, dem Wisconsin Department of Financial Institutions innerhalb von zehn Tagen nach der Adressänderung eine schriftliche Mitteilung über eine Adressänderung zukommen zu lassen, die auch die primäre E-Mail-Adresse enthält (WS §140.02). Es ist sehr wichtig für Notare, ihre aktuelle Adresse beim Department of Financial Institutions aufrechtzuerhalten, um die Zustellung der Mitteilung über das Ablaufdatum ihrer Provision sicherzustellen. Für die Aktualisierung der Kontaktinformationen eines Notars wird keine Gebühr erhoben. Ein Notar gibt sein Amt als Notar nicht auf, wenn er seinen Wohnsitz innerhalb der Vereinigten Staaten wechselt (WS §140.02). Um das Formular herunterzuladen, klicken Sie hier: Notary Public Address/Name/Seal Change.

Muss ich meinen Namen auf meiner Notarkommission in Wisconsin ändern?

Wenn ein Notar in Wisconsin seinen Kommissionsnamen während der laufenden Kommissionslaufzeit ändern möchte, muss er einen neuen offiziellen Stempel/Siegel mit dem neuen Namen kaufen und ein Notary Public Address/Name/Seal Change-Formular, eine Unterschrift und einen Abdruck des neuen offiziellen Stempels/Siegels ohne zusätzliche Gebühr beim Wisconsin Department of Financial Institutions einreichen. Die Kaution und der Eid sind bis zum Ablaufdatum der aktuellen Beauftragung des Notars gültig. Bei der Beantragung einer Wiederbestellung nach Ablauf der aktuellen Amtszeit des Notars darf ein Notar nicht unter einem alten oder früheren Namen auftreten. Jede Notarprovision muss unter dem aktuellen gesetzlichen Nachnamen des Notars beantragt und ausgestellt werden. Es darf kein anderer Name, kein offizieller Stempel/Siegel und keine andere Unterschrift bei der Durchführung notarieller Handlungen verwendet werden, es sei denn, das Wisconsin Department of Financial Institutions wird vor der Verwendung schriftlich informiert. Für eine Namensänderung laden Sie bitte das Formular zur Änderung der Adresse/Namen/Siegel des Notars herunter.

Revised: August 2020

Haftungsausschluss: Die American Association of Notaries macht keine Ansprüche, Versprechungen oder Garantien bezüglich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Angemessenheit der auf dieser Seite enthaltenen Informationen. Die Informationen auf dieser Seite sind nicht als Rechtsberatung gedacht. Wir sind keine Anwälte. Wir geben nicht vor, Anwälte zu sein. Obwohl wir manchmal Informationen zu Bundesgesetzen und -verordnungen sowie zu den Gesetzen und Verordnungen der einzelnen Bundesstaaten bereitstellen, haben wir die Informationen aus einer Vielzahl von Quellen zusammengetragen. Wir übernehmen keine Garantie für die Informationen, die aus diesen Quellen stammen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die für Ihren Staat geltenden Gesetze zu kennen. Notaren wird empfohlen, den Rat eines Anwalts in ihrem Staat einzuholen, wenn sie rechtliche Fragen zur Beurkundung haben.

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