Wie wird Computersoftware als Vermögenswert klassifiziert?

Computersoftware kann als langfristiger Vermögensgegenstand betrachtet werden, der unter das Anlagevermögen wie Gebäude und Grundstücke fällt. Es gibt jedoch Zeiten, in denen Software nicht als langfristiger Vermögensgegenstand betrachtet werden sollte. In diesem Artikel gehen wir auf die Rechnungslegungsstandards ein, die für die Klassifizierung von Computersoftware gelten.

Key Takeaways

  • Obwohl Software im traditionellen Sinne nicht physisch oder greifbar ist, erlauben die Rechnungslegungsvorschriften Unternehmen, Software so zu aktivieren, als wäre sie ein materieller Vermögenswert.
  • Software, die von einer Firma gekauft wird, die bestimmte Kriterien erfüllt, kann so behandelt werden, als wäre sie eine Sachanlage (PP&E).
  • Durch die Aktivierung von Software als Vermögensgegenstand können Unternehmen die vollständige Erfassung des Aufwands in ihrer Bilanz hinauszögern.

Software als Vermögensgegenstand

Immaterielle Vermögensgegenstände sind typischerweise nicht-physische Vermögensgegenstände, die langfristig genutzt werden. Immaterielle Vermögenswerte sind oft intellektuelle Vermögenswerte, und daher ist es schwierig, ihnen einen Wert zuzuweisen, da der zukünftige Nutzen ungewiss ist.

Im Gegensatz dazu sind materielle Vermögenswerte physische und messbare Vermögenswerte, die im Betrieb eines Unternehmens eingesetzt werden. Vermögenswerte wie Sachanlagen (PP&E) gehören zu den materiellen Vermögenswerten.

PP&E bezieht sich auf langfristige Vermögenswerte, wie z. B. Anlagen, die für den Betrieb eines Unternehmens unerlässlich sind und eine bestimmte physische Komponente haben. Unter den meisten Umständen wird Computersoftware als immaterieller Vermögenswert klassifiziert, da sie nicht physisch ist. Die Buchhaltungsregeln besagen jedoch, dass es bestimmte Ausnahmen gibt, die die Klassifizierung von Computersoftware erlauben, wie z.B. PP&E (Sachanlagen).

Nachfolgend sind die Rechnungslegungsstandards aufgeführt, die beschreiben, wie und wann Computersoftware als PP&E klassifiziert werden sollte:

  • Federal Accounting Standards Advisory Board (FASAB) Statement of Federal Financial Accounting Standards (SFFAS) No. 10, Accounting for Internal Use Software.
  • Governmental Accounting Standards Board (GASB) Statement No. 51, Accounting and Financial Reporting For Intangible Assets.

Was ist PP&E?

Es ist wichtig, dass wir zunächst den Rechnungslegungsstandard für Sachanlagen, &E, besser bekannt unter seinem Akronym, definieren: PP&E. Nach SFFAS Nr. 6 werden Sachanlagen als PP&E klassifiziert, wenn:

  • Sie (Anlagen) haben eine geschätzte Nutzungsdauer von 2 Jahren oder mehr.
  • Sie sind nicht zum Verkauf im normalen Geschäftsbetrieb bestimmt.
  • Sie wurden mit der Absicht erworben oder erstellt, vom Unternehmen genutzt zu werden oder zur Nutzung zur Verfügung zu stehen.

Kriterien für die Aktivierung als PP&E

Es gibt Regeln, die angewendet werden, um zu bestimmen, ob Software als PP&E aktiviert oder als Aufwand verbucht werden muss. Wenn die Software die oben genannten Kriterien des Sachanlagevermögens erfüllt, kann sie als PP&E klassifiziert werden. Nach SFFAS Nr. 10:

„Unternehmen sollten die Kosten für Software aktivieren, wenn diese Software die Kriterien für allgemeine Sachanlagen (PP&E) erfüllt. Allgemeine Sachanlagen&E sind alle Sachanlagen, die für die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen genutzt werden.“

  • Das Management hat einen gewissen Ermessensspielraum, da es keine Schwellenwerte für die Kosten von Computersoftware gibt, egal ob es sich um interne oder neue Software handelt.
  • Grenzwerte für die Aktivierung sollten vom Management in Übereinstimmung mit den Richtlinien von PP&E festgelegt werden. Zum Beispiel sollten bei Massenkäufen von Software sowohl die Massenkosten als auch die Nutzungsdauer der Software in die Berechnung einbezogen werden. Wenn es sich um eine von einem Auftragnehmer entwickelte Software handelt, sollte der an den Anbieter gezahlte Betrag für die Entwicklung und Implementierung klassifiziert werden.
  • Die Aktivierung von Software umfasst nicht Software, die ein integraler Bestandteil des Sachanlagevermögens ist. Gemäß SFFAS Nr. 10 Abschnitt 38 & 39; heißt es:

„Wenn die Software beispielsweise ein Teil eines Waffensystems ist, würde sie nicht aktiviert, sondern in die Kosten für die Investition in dieses Waffensystem einbezogen. Andererseits würde Software, die dazu dient, die Kosten für die Anschaffung dieses Waffensystems zu akkumulieren oder diesen Gegenstand zu verwalten und zu bilanzieren, die Kriterien für allgemeines PP&E erfüllen und sollte aktiviert werden.“

  • Die Aktivierungsgrenze wird nicht durch einen Betrag bestimmt, sondern durch den Zeitpunkt, an dem die Testphase der Software abgeschlossen ist. Nach SFFAS 10, Paragraph 20:

„Kosten, die nach erfolgreichem Abschluss des Abnahmetests anfallen, sind als Aufwand zu erfassen. Wenn die Software an mehreren Standorten installiert werden soll, sollte die Aktivierung an jedem Standort beendet werden, nachdem die Tests an diesem Standort abgeschlossen sind.“

Das Fazit

Es ist wichtig, die Finanzbuchhaltungsstandards zu überprüfen, bevor eine Entscheidung getroffen wird, ob Computersoftware als PP&E aufwandswirksam erfasst oder aktiviert werden soll. Dieser Artikel berührt nur ein paar der wichtigsten Themen. In vielen anderen Fällen müssen möglicherweise andere Rechnungslegungsstandards angewendet werden, z. B. bei Cloud Computing, mehrfach verwendbarer Software, Entwicklungssoftware und gemeinsam genutzter Software zwischen Abteilungen.

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