Konsignationsvertragsvorlage

Dieser Konsignationsvertrag (der „Vertrag“) legt die Bedingungen fest, die die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Versender mit Sitz an der Adresse (der „Versender“) und dem Empfänger mit Sitz an der Adresse (der „Empfänger“) regeln, die sich durch diesen Vertrag gebunden fühlen.

Der Absender besitzt das Recht und das Eigentum an den Gegenständen, die in der beigefügten Anlage A beschrieben sind (die „Abgesandten Gegenstände“), und der Empfänger möchte die Abgesandten Gegenstände mit der Absicht in Besitz nehmen, sie an eine dritte Partei zu verkaufen.

NUN, DAMIT, in Anbetracht der gegenseitigen Vereinbarungen und Versprechen der Parteien, vereinbaren der Einlieferer und der Empfänger (einzeln jeweils eine „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“) folgendes:

VERKAUFSRECHT. Der Einlieferer räumt dem Empfänger hiermit das ausschließliche Recht ein, die eingelieferten Gegenstände gemäß den Bedingungen dieses Vertrages auszustellen und zu verkaufen.

MINIMUM PREIS. Der Mindestpreis, zu dem der Empfänger die Eingesandten Gegenstände verkaufen darf, beträgt einen Betrag (der „Mindestpreis“). Verkauft der Empfänger die eingelieferten Gegenstände zu einem geringeren Preis als dem Mindestpreis, hat der Einlieferer Anspruch auf die gleiche Zahlung, die er als Anteil am Verkaufspreis gemäß diesem Vertrag erhalten würde, wenn die eingelieferten Gegenstände zum Mindestbetrag verkauft worden wären.

EINlieferungsgebühr. Der Empfänger hat Anspruch auf einen Prozentsatz des vollen Kaufpreises der Einlieferungsgegenstände (die „Einlieferungsgebühr“).

Innerhalb weniger Tage nach dem Verkauf der Einlieferungsgegenstände hat der Empfänger dem Einlieferer den Verkaufspreis der Einlieferungsgegenstände abzüglich der Einlieferungsgebühr zu übergeben.

VERSICHERUNG. Der Empfänger sichert zu und gewährleistet, dass er eine Versicherung unterhält, die ausreicht, um den Einlieferer im Falle eines Schadens durch Feuer, Diebstahl oder anderweitig für den Marktwert der eingelieferten Gegenstände zu entschädigen.

LOKATION DER GEGENSTÄNDE. Der Empfänger erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass die eingelieferten Gegenstände nur an der Adresse aufbewahrt und gelagert werden, es sei denn, der Einlieferer hat schriftlich etwas anderes vereinbart.

ZWISCHENRÄUME. Für den Fall, dass nicht alle eingelieferten Gegenstände bis zum Datum verkauft werden, werden alle unverkauften eingelieferten Gegenstände an den Einlieferer zurückgeschickt, wobei alle Lieferkosten vom Empfänger getragen werden.

VERSICHERUNG DES EINLIEFERERS. Der Einlieferer sichert hiermit zu, dass er das volle Eigentum an den eingelieferten Gegenständen besitzt (oder die schriftliche Genehmigung zum Verkauf der eingelieferten Gegenstände von allen erforderlichen Parteien erhalten hat).

Kosten. Der Empfänger trägt alle Kosten für den Versand der Einlieferungsgegenstände.

Keine Änderung ohne Schriftform. Eine Änderung dieses Vertrages ist nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt und von beiden Parteien vereinbart wurde.

Geltendes Recht. Diese Vereinbarung und die Auslegung ihrer Bestimmungen unterliegen den Gesetzen des Bundesstaates und der ausschließlichen Zuständigkeit der Bundes- und Landesgerichte mit Sitz in County, State

ZU URKUNDEN DESSEN hat jede der Parteien diesen Vertrag durch ihren ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter an dem unten angegebenen Tag und Jahr unterzeichnet.

Unterschrift

MM/TT/JJJJ

Unterschrift

MM/TT/JJJJ

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